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Allgemeines

Bedingt durch die Gesundheitsreform im Jahre 2007 ergeben sich einige Änderungen auch für das Jahr 2008. Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein hat für Sie die interessantesten Änderungen zusammengefasst.

Zuzahlungsregelung: Neuerung für chronisch Kranke

 

Für chronisch Kranke die speziell an Gebärmutterhals-, Darm- oder Brustkrebs erkrankt sind, ist ab dem 01.01.2008 grds. eine höhere Belastungsgrenze bei Zuzahlungen maßgebend. Hat sich allerdings dieser Personenkreis vor Eintritt der Erkrankung über entsprechender Vorsorgeuntersuchungen beraten lassen (Vor- und Nachteile), beträgt auch weiterhin die Zuzahlungsgrenze 1 Prozent der Bruttoeinnahmen anstatt 2 Prozent.
Die Beratung erfolgt durch einen Arzt, der für solche Vorsorgeuntersuchungen eine Erlaubnis hat. Diese Regelung ist maßgebend für Versicherte die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Krebsvorsorgeuntersuchungen erreicht haben (Männer = 45. Lebensjahr, Frauen = 20. Lebensjahr.

Verbesserte Förderung der Selbsthilfegruppen

Pro Jahr und Versicherten stehen den Krankenkassen aktuell 0,55 € für die Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung. Zum 01.01.2008 sind die Krankenkassen dazu gezwungen, diese Fördermittel tatsächlich auch auszugeben. Erfolgt dies nicht, wird der nicht ausgeschüttete Betrag in einem gemeinsamen Krankenkassenfonds eingezahlt. Dieser Fonds steht u.a. den Selbsthilfegruppen zusätzlich im darauffolgenden Jahr zur Verfügung.

Angepasste Rechengrößen in der Sozialversicherung

Ab dem 01.01.2008 werden verschiedene Werte (z.B. Beitragsbemessungsgrenze oder Bezugsgröße) in der Sozialversicherung angepasst. Eine Zusammenstellung der Rechengrößen erfahren Sie unter dem Artikel „Rechengrößen in der Sozialversicherung 2008“

Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Aus den bisher bestehenden Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen je Kassenart (BKK, AOK, IKK) wird ab Juli 2008 ein einheitlicher Spitzenverband Bund der Krankenkassen ins Leben gerufen. Er bildet den „Kopfverband“ aller Krankenkassen. Er soll die gesetzliche Krankenversicherung auf bundespolitischer Ebene vertreten und sich für deren Belange einsetzen.

Erneuerung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet u.a. über die Aufnahme/Zulassung neuer bzw. alternativer Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenfalls zum 01.07.2008 wird der Bundesausschuss neu organisiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dadurch soll eine effektivere Arbeit gewährleistet sein, die eine schnellere Findung der Entscheidung zur Folge hat.

Einheitlicher Beitragssatz wird festgelegt

Das Bundesministerium für Gesundheit muss spätestens bis zum 01.11.2008 einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen festlegen. Der Beitragssatz würde dann ab 01.01.2009 in Kraft treten. Ein einheitlicher Beitragssatz gibt es schon für die gesetzliche Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung. Mit der Gesundheitsreform im Jahre 2007 wurde schließlich auch ein einheitlicher Beitragssatz in der Krankenversicherung über alle Kassenarten hinweg festgelegt. Man erwartet einen Beitragssatz von ca. 15,4 Prozent. Heute liegt der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen inkl. Sonderbeitrag der Versicherten von 0,9 Prozent bei 14,8 Prozent. Die Versicherten müssten dann wieder eine erhebliche Steigerung der Beiträge in Kauf nehmen.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihre Krankenkassenbetriebswirte und Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen für alle Fragen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zur Verfügung.

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