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Ziel des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist das größte Reformvorhaben aus der letzten Gesundheitsreform. Er soll das Ziel verfolgen, dass die Einnahmen aller gesetzlichen Krankenkassen in einen gemeinsamen Finanzierungstopf einfließen um so für eine gerechtere Verteilung der Gelder zu sorgen.

Einheitlicher Beitragssatz

 

Wie bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird dann auch der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Bundesregierung festgelegt. D.h. die Beitragseinnahmen von Arbeitgeber und Versicherten fließen in den zentralen Fonds. Daneben erhält der Fonds noch Steuern für die Finanzierung der Krankenversicherung der Kinder. Der Beitragssatz ist für alle Krankenkassen verbindlich. Schätzungen zufolge könnte er bei etwa 15,5 % liegen und ist je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Beachte:
Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ist weiterhin ein Bestandteil des Beitragssatzes und ist noch zusätzlich vom Arbeitnehmer alleine zu zahlen.

Verteilung der Beträge aus dem Fonds

Die Kassen erhalten aus dem Fonds einen einheitlichen Betrag pro Versichertem unter Berücksichtigung von Alter, Krankheit und Geschlecht. Experten sprechen dabei von einem Betrag in Höhe von etwa 150 € und 170 €. Der ausgeschüttete Betrag soll dann für alle Krankenkassen zur Finanzierung ihrer Ausgaben ausreichen.

Zusatzbeitrag oder Prämienrückzahlung

Krankenkassen, die mit dem aus dem Fonds zugewiesenen Geldern nicht auskommen, müssen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser beträgt maximal 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Es erfolgt keine Prüfung des Einkommens, wenn der Zusatzbeitrag bei unter 8 € liegt.

Erzielen Krankenkassen Überschüsse aus der Fondszuweisung, können diese Kassen diese als Prämie an ihre Mitglieder auszahlen.

Krankenkassenwahlrecht bleibt bestehen

Auch mit Einführung des Gesundheitsfonds können Versicherte weiterhin ihre Krankenkasse wechseln. Dies lohnt sich dann, wenn eine Krankenkasse einen Sonderbeitrag gegenüber einer anderen Kasse erhebt.

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