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116 117 - die neue ärztliche Notdienstnummer

Zentrale Nummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die kassenärztliche Vereinigung wird ab dem 16.04.2012 bundesweit eine neue zentrale Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst einführen. Außerhalb der Sprechzeiten haben künftig Bundesbürger in ärztlichen Notfällen die Möglichkeit über die neue Telefonnummer 116 117 einen Arzt für ambulante Hilfeleistungen zu kontaktieren.
Bei einer Pressekonferenz am 10.04.2012 teilte der Vorsitzende der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herr Dr. Andreas Köhler, mit, dass die neue Nummer 116 117 genügt, um im Krankheitsfall in der Nacht oder am Wochenende einen Arzt in Anspruch nehmen zu können.

Unterschiedliche Nummern verschwinden

Als erstes Land hat sich Deutschland für eine bundesweite zentrale Notfallrufnummer ausgesprochen. Auf Initiative der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der ärztlichen Ländervereinigungen sind mit Einführung der Rufnummer 116 117 die bislang mehr als 1000 verschiedenen Notfallnummern Geschichte geworden. Ab dem 16.04.2012 gibt es nur noch diese eine Nummer. Sie ist gebührenfrei und ohne Vorwahl anzuwählen.
Aus diversen Gründen wird es noch einige Zeit dauern bis in den Bundesländern Saarland, Baden Württemberg und teilweise auch in Hessen und Rheinland-Pfalz die neue Notfallnummer angewählt werden kann. Bürger die in den betroffenen Ländern die Nummer 116 117 wählen, erhalten über Anrufbeantworter die Information, über welche Rufnummer der dortige ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen ist.

Anruf außerhalb der Sprechzeiten

Kranke und auf ärztliche Hilfe angewiesene Patienten wählen außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten oder am Wochenende die 116 117. Sie werden dann an den ärztlichen Notdienst direkt oder an die regionale Leitstelle des Bereitschaftsdienstes weitergeleitet. Gegenfalls empfängt ein zentrales Call-Center die Gespräche und übernimmt die Vermittlung zu einem wohnortnahen und diensthabenden Arzt.
Die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes haben die niedergelassenen Ärzte und die kassenärztliche Vereinigung übernommen. Er gewährleistet teilweise auch einen ärztlichen Hausbesuch bei Patienten, die krank geworden sind und eine dringende ärztliche Behandlung benötigen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst gilt sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten. Bei lebensbedrohlichen Situationen, wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall ist nicht der Bereitschaftsdienst sondern unbedingt der Rettungsdienst mit der bundesweit gültigen Rufnummer 112 zu kontaktieren.

Autor: Norbert Fuchs

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