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Hintergrund

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) dient dazu, dass Jugendliche einen praxisorientierten Einblick in Ausbildungsberufe erhalten. Demnach kann in einem Zeitraum von 6 und 12 Monaten ein Ausbildungsberuf im Betrieb näher kennengelernt werden um sich für die spätere Ausbildung besser vorbereiten zu können.
Arbeitgeber, die sich an der EQ beteiligen erhalten dafür staatliche Zuschüsse.
Gleichzeitig können die Arbeitgeber feststellen, ob der Jugendliche während dieser sog. Erprobungsphase für diese Ausbildungsrichtung geeignet ist und später ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbildung angeboten werden kann.

Inhalte und geförderter Personenkreis

Zur Vorbereitung auf die spätere Berufsausbildung werden erhalten die Jugendlichen im Rahmen der EQ Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufes vermittelt. Hierfür wurden spezielle Lernmodule entwickelt auf die die Arbeitgeber zurückgreifen können.
Mit der betrieblichen Einstiegsqualifizierung werden folgende Personenkreise gefördert:

  • Jugendliche, die in ihrer Lernfähigkeit eingeschränkt sind
  • Jugendliche, die momentan noch nicht fähig sind eine Ausbildung ausüben zu können
  • Personen, die noch keinen Ausbildungsberuf gefunden haben bzw. schlechte Vermittlungschancen haben und derzeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind

Förderung und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Die Bundesagentur für Arbeit oder die Kommunen gewähren den teilnehmenden Arbeitgebern einen max. Zuschuss zum ausbezahlten Arbeitsentgelt in Höhe von 216,-- €. Außerdem wird eine Pauschale zu den Beiträgen zur Sozialversicherung gezahlt. Denn während der EQ besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Selbst die Unfallversicherung ist mit enthalten.

Sind die Modalitäten geklärt schließen Arbeitgeber und Jugendlicher einen Vertrag für die Dauer von 6 bis 12 Monaten ab. Auch Teilzeitverträge sind möglich.
Nach Abschluss der EQ erhält der Jugendliche von seinem Ausbildungsbetrieb ein entsprechendes Zeugnis überreicht. Von der Handwerkskammer wird ein Qualifizierungszertifikat ausgestellt.
Die EQ wird auf die später durchgeführte berufliche Ausbildung entsprechend angerechnet. Für den Arbeitgeber besteht später keine Verpflichtung, den Jugendlichen die eine EQ absolviert haben, einen Arbeitsplatz anzubieten.

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