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Ausgleich der Verluste

Oberstes Ziel der aktuellen Bundesregierung ist die Senkung der Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit den verschiedensten Maßnahmen soll das Milliardenloch wieder gestopft werden. Nachfolgend ist aufgeführt um welche Einschnitte es dabei geht und zu welchen Lasten.

Beitragssatzerhöhung

Ab dem 01.01.2011 wird der allgemeine Beitragssatz von derzeit 14,9 % auf 15,5 % (inkl. 0,9 % Sonderbeitrag der Arbeitnehmer) erhöht. Der prozentuale Beitragsanteil der Versicherten liegt dabei bei 8,2 % und für Arbeitgeber bei 7,3 %. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeberbeitrag künftig nicht mehr geändert wird. Mit dieser Maßnahme wird die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. Sollte künftig eine Krankenkasse einen Sonderbeitrag zum Ausgleich ihrer Kosten erheben, dann geht dies einseitig zu Lasten der Versicherten. Die Beitragssatzerhöhung soll ca. 6 Milliarden Euro in die klammen Kassen spülen.

Sozialausgleich

Wir bereits oben ausgeführt können die Krankenkassen ab 2011 individuell einen nicht begrenzten Sonderbeitrag erheben. Eine Kostendeckelung wird es dann nicht mehr geben. Geringverdiener sollen über einen Steuerausgleich eine entsprechende Ausgleichszahlung erhalten. Dieser sog. Sozialausgleich findet allerdings nur dann statt, wenn der durchschnittliche Sonderbeitrag aller Krankenkassen das jeweilige Einkommen des Versicherten um 2 % übersteigt. Der genaue Verfahrensablauf ist allerdings noch nicht geregelt worden.

Vereinfachter Zugang zur privaten Krankenversicherung

Ein Wechsel besserverdienender Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist aktuell nur dann möglich, wenn drei Jahre lang die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 49.950,-- €) überschritten wurde. Ab 2011 gilt dies nur noch für ein Jahr. Auch das Angebot der von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Wahltarife für Extraleistungen soll minimiert werden. Möglicherweise wird dadurch die Gestaltungsfreiheit der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Privaten erheblich eingeschränkt.

Weitere Sanktionen

Etwa 500 Millionen Euro jährlich müssen künftig die Kassenärzte zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Ziel soll sein, dass die Vergütungssätze die von den Krankenkassen an die Ärzte für erbrachte Leistungen gezahlt werden entsprechend reduziert werden. Ab 2011 müssen die Krankenhäuser für zwei Jahre insgesamt eine Milliarde Euro einsparen. Und die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden auf den Stand des Jahres 2010 belassen. Dies soll zu einer Einsparung von etwa 600 Millionen Euro gerechnet für zwei Jahre führen.
Ziel dieser Maßnahmen soll ein ausgeglichener Haushalt in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.

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