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Personalausweis oder Reisepass nicht mehr ausreichend

Bisher reichte es für die Inanspruchnahme von Sachleistungen in Großbritannien aus, wenn die Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ihren Personalausweis oder den Reisepass vorlegten. Die Vorlage der EHIC (Europäische Krankenversichertenkarte) war in der Regel nicht erforderlich.

Ab 01.04.2008 muss EHIC vorgelegt werden

Ab dem 01.04.2008 ist nun auch in Großbritannien die Vorlage der EHIC unbedingt erforderlich. Erfolgt die Vorlage nicht, wird der Versicherte als Privatpatient behandelt. D.h. der Versicherte muss die Kosten direkt an den behandelnden Arzt bar bezahlen.

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Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen in allen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

     

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