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Leistungen im Ausland werden erstattet

Auch bei einem Auslandsurlaub kann es jederzeit passieren, dass jemand krank wird und eine ärztliche Behandlung zzgl. Medikamente notwendig ist.

Im Ausland der Europäischen Union haben alle gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Ist eine Behandlung im europäischen Ausland erforderlich, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer ambulanten ärztlichen  Behandlung für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt übernehmen. Zur Behandlung einer Krankheit gehören auch die vom Arzt verordneten und verschreibungspflichtigen Arzneimittel.

EHIC ersetzt Auslandskrankenschein

Die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC = European Health Insurance Card) wurde bereits 2004 ins Leben gerufen. Diese Karte ersetzt den bisher und für jeden Auslandsaufenthalt neu ausgestellten Auslandskrankenschein.
Mit Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte soll die Europäische Krankenversichertenkarte mit integriert werden. Bis das soweit ist, werden von den Krankenkassen übergangsweise Ersatz-EHIC-Karten ausgestellt.

Besonderheiten der EHIC

Früher musste der Auslandskrankenschein bei einer notwendigen ärztlichen Behandlung vorher bei der ausländischen Krankenkasse in einen dort gültigen Behandlungsschein eingetauscht werden. Mit der EHIC ist das nicht mehr notwendig. Man kann sich mit der Karte direkt an den ausländischen Arzt wenden. Die Kosten bzw. die Abrechnung erfolgt dann direkt über die deutsche Krankenkasse.

Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte werden sie beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandelt. Maßgeblich ist aber immer die medizinische Notwendigkeit für die Krankenbehandlung oder die Behandlung einer chronischen Krankheit bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

In welchen Ländern gilt die EHIC

Neben den Staaten der Europäischen Union gilt die EHIC noch in folgenden Ländern:
Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein.

Darauf ist zu achten

Obwohl sie dazu verpflichtet sind, akzeptieren die meisten Ärzte im Ausland die Europäische Krankenversichertenkarte nicht. Eine ärztliche Behandlung erfolgt dann nur, wenn der Patient anschließend die angefallenen Arztkosten bar bezahlt. Das Problem daran ist, dass die Ärzte privat immer mehr in Rechnung stellen, als Sie über die EHIC-Karte an Gebühr bekommen würden.
Der Patient erhält dann von seiner deutschen Krankenkasse nur die Kosten erstattet, die in Deutschland angefallen wären, wenn der Versicherte dort sich hätte ärztlich behandeln lassen. D.h. es bleibt fast immer ein Differenzbetrag zu Lasten des Versicherten übrig. In diesen Fällen empfiehlt sich vor Reisebeginn ein Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Die private Auslandskrankenversicherung deckt nämlich die Differenzbeträge ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.

Außerhalb der o.g. Länder können von den Krankenkassen keine Kosten übernommen werden (z.B. Kanada, USA, Dominikanische Republik, Kuba). Auch ein notwendiger Rücktransport ins Inland fällt nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie diese Einschränkungen und schließen sie in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung ab.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein steht Ihnen in allen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren.

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