Was ist eine Chlamydia trachomatis Infektion
Es handelt sich dabei um eine bakterielle Erkrankung, die häufig durch ungeschützten Geschlechtsverkehr und wechselnden Partnern auftritt. Durch die Infektion kann es bei Frauen zu Entzündungen im Unterleib kommen mit der Folge, dass die Eileiter verkleben und eine Sterilität eintritt. Eine natürliche Schwangerschaft ist dann ausgeschlossen.
Wie wird diese Infektion behandelt?
Um eine Neuinfektion zu vermeiden, müssen alle Partner schnell behandelt werden. Ansonsten kann es zu einer Neuinfektion kommen. Die Behandlung erfolgt durch Antibiotika oder antibiotisch ähnlichen Mitteln (z.B. bei Schwangeren). Nach ca. drei Wochen sollte die Infektion vorbei sein.
Krankenkassen übernehmen Kosten für Vorsorgetests
Seit 1995 wurden diese Vorsorgetests zur rechtzeitigen Erkennung einer Clamydia-trachomatis Infektion nur während der Schwangerschaft und nach der Entbindung von den Krankenkassen bezahlt. Ab dem 01.01.2008 wurde der Leistungsumfang erweitert. Ab sofort haben alle Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr einmal im Jahr einen Anspruch auf diese Untersuchung.
Warum nur eine Kostenübernahme für Frauen bis zum 25. Lebensjahr?
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet darüber, ob (neue) Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden können. In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesausschuss auf eine internationale Studie der WHO (Weltgesundheitsbehörde) und der „International Union against Sexually Transmited Infections“ orientiert, die Frauen bis zum 25. Lebensjahr zur Risikogruppe an einer Clamydia trachomatis Infektion zu erkranken, eingestuft hat.
Auskunft, Beratung und Aufklärung
Zur Durchführung des Tests vereinbaren Sie bei Ihrem behandelnden Arzt einen Termin. Dieser rechnet nach Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Fragen zum Thema Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung. Er unterstützt Sie auch im Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozial- bzw. Landessozialgericht.