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Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben bestimmte Leistungsansprüche während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Diese werden in den sog. Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Seit März 2012 wurde das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes neu in den Leistungskatalog aufgenommen.
Hintergrund der Neuregelung ist, dass es während der Schwangerschaft zu einer Diabetesbildung kommt, die durch Stoffwechselstörungen beim Zucker ausgelöst wird. Ein Schwangerschaftsdiabetes führt oftmals dazu, dass die Kinder nach der Geburt im Vergleich zum Durchschnitt ein wenig größer sind. Außerdem kann es sowohl bei der Mutter als auch beim Kind zur Anhäufung von Wasser im Körper führen, das in der Konsequenz zu erheblichen organischen Schäden führen kann. Untersuchungen auf Schwangerschaftsdiabetes führen dazu, dass dieser rechtzeitig erkannt werden kann. Bei einer solchen Feststellung kann der behandelnde Gynäkologe oder eine Praxis mit dem Schwerpunkt Diabetologie eine spezielle ärztliche Behandlung durchführen bzw. eine Einstellung mit Medikamenten veranlassen.

Ablauf des Scrennings

Im sechsten oder siebten Monat der Schwangerschaft erfolgt der Test, der in zwei Stufen durchgeführt wird. Dies erfolgt durch den behandelnden Frauenarzt.
Ein mit 50 Gramm Zucker befülltes Wasserglas muss im nüchternen Zustand von der Schwangeren getrunken werden. Nach etwa einer Stunde erfolgt die Auswertung des Blutzuckers per Blutentnahme. Liegt der Wert des Zuckers bei unter 7,5 Millimol pro Liter (mmo/l) bestehen keine Bedenken. Bei Überschreitung des Blutzuckerwertes ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Aus diesem Grund ist weiteres Testverfahren notwendig.
Nüchtern wird der Schwangeren dann Blut genommen. Im Anschluss muss ein spezielle Lösung, diese enthält 75 Gramm Zucker, getrunken werden. In einem Abstand von einer und zwei Stunden wird erneut eine Blutprobe genommen.
Von einem Schwangerschaftsdiabetes kann nach Auswertung der Blutwerte dann ausgegangen werden, wenn die Werte im nüchternen Zustand bei 5,1 mmol/l, nach einer Stunde bei 10,0 mmol/l und nach zwei Stunden bei 8,5 mmol/l liegen.

Verfahren zur Kostenübernahme

Seit dem 02.03.2012 werden die Kosten für das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes von den Krankenkassen übernommen. Nachdem es noch keine Abrechnungsziffer für diese Leistung gibt, ist eine Abrechnung über Krankenversichertenkarte derzeit noch nicht möglich. Betroffene müssen daher die Kosten vorab privat selbst bezahlen und anschließend die Rechnung/Quittung bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung vorlegen.

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