Rentenberatung ist Rechtsberatung durch unabhängige und gerichtlich zugelassene Rentenberater
Wegen der in diesem Jahrhundert auf uns zukommenden demographischen Probleme steht die Gesetzliche Rentenversicherung, aber auch die Gesetzliche Krankenversicherung und die Gesetzliche Pflegeversicherung seit Jahren in der öffentlichen Diskussion. In den letzten Jahren sind angesichts der zunehmend absehbaren Finanzierungsengpässe, aber auch der Verbesserung von Leistungen mehrere einschneidende Änderungen vorgenommen worden.
Mit steigender Komplexität des Sozialversicherungsrechts erhöht sich der Beratungsbedarf auf Seiten der Versicherten, dessen Angehörige sowie den Arbeitgebern. Mit den gesetzlichen Anpassungen möchte der Staat die Finanzierung des Sozialversicherungssystems erhalten, aber auch in bestimmten Bereichen den Leistungsanspruch erweitern. Dadurch gewinnt die Rentenberatung bzw. Rechtsberatung zunehmend an Bedeutung.
Oft stellen sich viele von uns die Frage, ob sich im Alter noch ein angemessener Lebensstandard erreichen lässt oder wir in eine pauschale Altersarmut rutschen. Auch geht die Schere zwischen Leistungsansprüchen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung immer weiter auseinander. Von einer „Medizinischen Versorgung zweiter Klasse" ist dabei die Rede. Die Rentenberatung, durch unabhängige, gerichtlich zugelassene Rentenberater, hat die Aufgabe der Aufklärung, Beratung, Auskunft und Rechtsvertretung für Ihre Ansprüche.
Die Rentenberatung Kleinlein berät, unterstützt und vertritt Sie auch im Widerspruchs- und gerichtlichen Klageverfahren für die Bereiche der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Internetseite bietet Ihnen außerdem ausführliche Informationen zu Themen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und der Rentenberatung.