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Versicherungsnummernnachweis

Versicherungsnummernnachweis seit 01.01.2023

Ab dem 01. Januar 2023wurde der alte Sozialversicherungsausweis (SV Ausweis) vom neuen Versicherungsnummernachweis abgelöst. Außer der neuen Begrifflichkeit, an die man sich noch gewöhnen muss, gibt es eigentlich keine gravierenden Änderungen.

Neue Regelung folgt jahrelanger Praxis

Die Bezeichnung Sozialversicherungsausweis war eigentlich schon immer etwas irreführend, da es sich nicht um einen Ausweis im herkömmlichen Sinn gehandelt hat. Der Versicherte erhielt durch den Sozialversicherungsausweis nur einen Nachweis über seine Versicherungsnummer.

Der Gesetzgeber sorgt nun durch das neue achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) dafür, dass das Kind auch seinen richtigen Namen erhält. Die alten Regelungen des § 18 h SGB IV wurden hiermit komplett aufgehoben. Parallel hierzu hat man alle nahezu gleichlautenden Bestimmungen zum Inhalt sowie auch zur Vergabe des Versicherungsnummernnachweises in § 147 Abs. 4 und 5 SGB VI eingegliedert. Hier ist auch wichtig anzumerken, dass alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise ihre Gültigkeit behalten.

Bei Aufnahme einer Beschäftigung besteht keine Vorlagepflicht

Bei Beginn einer neuen Beschäftigung besteht für den Beschäftigten keine Verpflichtung mehr, den Versicherungsnummernachweis bzw. den bisherigen Sozialversicherungsausweis vorzulegen. Vielmehr wird jetzt im Rahmen des Meldeverfahrens in jedem Fall, bei dem keine Versicherungsnummer vorgelegt wird, immer eine Anfrage bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherungsnummer hinsichtlich der Versicherungsnummer getätigt. Erfolgt eine Antwort, so wird diese normalerweise automatisch im Abrechnungssystem gespeichert.

Übernahme der Personaldaten aus amtlichen Dokumenten

Bei eine solchen Anfrage sind die Personaldaten durch den Arbeitgeber wie bisher aus einem amtlichen Dokument zu übernehmen und in den Entgeltunterlagen nachzuweisen. Damit eine sichere Zuordnung erfolgen kann, sind zwingend der Name, Vorname sowie das Geburtsdatum, der Geburtsort und das Geburtsland mitzuteilen.

Lebenslange Versicherungsnummer

Die Rentenversicherung vergibt spätestens bei der ersten Aufnahme einer Beschäftigung eine Versicherungsnummer für diesen Beschäftigten, die dann für dessen ganzes Berufs- und Rentenleben gültig ist. Diese Versicherungsnummer – kurz VSNR oder RVNR (Rentenversicherungsnummer) dient auch zur eindeutigen Identifizierung dieses Versicherten. Dadurch wird ebenfalls sichergestellt, dass eingezahlte Rentenversicherungsbeiträge immer dem richtigen Konto zugeordnet werden. Es ist deshalb sehr wichtig, die VSNR bei allen Meldungen zur Sozialversicherung immer genau und richtig anzugeben.

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