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Sozialversicherungswerte im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht

Mittlerweile wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Rechengrößen und Sozialversicherungswerte für das Jahr 2022 veröffentlicht. Auf Grund der Einkommensentwicklung des Vorjahres 2020 werden die maßgeblichen Sozialversicherungswerte entsprechend verändert. Im Bundesgebiet lag die vergangene Lohnentwicklung bei -0,15 Prozentpunkte um in den alten Bundesländern bei -0,34 Prozent. Aus diesem Grund bleiben für 2022 relevante Rechengrößen im Verhältnis zu 2021 unverändert.

Infobox:

Regelmäßig zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die für das Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung maßgeblichen Werte den wirtschaftlichen Veränderungen des vergangenen oder vorletzten Kalenderjahres angepasst. Die wichtigsten dieser Werte sowie die korrespondierenden Werte des Vorjahres werden nachfolgend dargestellt. Rechtsgrundlage der nachfolgend genannten Werte ab 1.1.2022 ist die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 sowie die Sachbezugsverordnung.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick:

Bezugsgröße

Monatlich 3.290,00 € (West) und 3.150,00 € (Ost)

Jährlich 39.480,00 € (West) und 37.800,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.837,50 € (bundeseinheitlich)

Jährlich 58.050,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 7.050,00 € (West) und 6.750,00 € (Ost)

Jährlich 84.600,00 € (West) und 81.000,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

Monatlich 8650,00 € (West) und 8.350,00 € (Ost)

Jährlich 103.800,00 € (West) und 100.200,00 € (Ost)

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.

Monatlich 5.362,50,00 € (bundeseinheitlich)

Jährlich 64.350,00 € (bundseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

Monatlich 4.837,50 € (bundeseinheitlich)

Jährlich 58.050,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

Monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Familienversicherung Grenzbetrag

Monatlich 455,00 €

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 161,25 € (bundeseinheitlich)

Renten- und Arbeitslosenversicherung: 235,00 € (West) und 225,00 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

112,88 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung

14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse

(durchschnittlicher Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte

14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse

Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte

Pflegeversicherung

3,05 % (Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte) ggf. zuzüglich 0,35 % Kinderlosenzuschlag (Tragung Arbeitnehmer alleine)

Bundesland Sachsen: 3,05 % (Arbeitgeberanteil: 1,025 % + Arbeitnehmeranteil 2,025 %) zzgl. 0,35 Kinderlosenzuschlag (Tragung Arbeitnehmer alleine)

Rentenversicherung

18,6 und 24,7 % (knappschaftliche Rentenversicherung)

Arbeitslosenversicherung

2,4 %

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