Neue Rechengrößen im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht
Für das Jahr 2021 wurden wieder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neuen Sozialversicherungswerte bekanntgegeben. Zunächst als vorläufige Zahlen. Aber es ist bekannt, dass sich diese Werte nicht mehr ändern werden. Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 werden die relevanten Rechengrößen in der Sozialversicherung auf Grund der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr, d.h. die Veränderung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer, angepasst. Demnach betrug die Lohnentwicklung 2019 im gesamten Bundesgebiet 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent. Dies hat Auswirkungen auf die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick:
Bezugsgröße
Monatlich 3.290,00 € (West) und 3.115,00 € (Ost)
Jährlich 39.480,00 € (West) und 37.380,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.837,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 58.050,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 7.100,00 € (West) und 6.700,00 € (Ost)
Jährlich 85.200,00 € (West) und 80.400,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 5.362,50,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 64.350,00 € (bundseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.837,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 58.050,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
Monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 455,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 161,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 236,67 € (West) und 223,33 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
112,88 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse
(durchschnittlicher Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse
Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung
3,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (3,30 %)
Rentenversicherung
18,6
Arbeitslosenversicherung
2,5 %