Neue Rechengrößen für 2020
Aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehen die aktuellen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2020 hervor. Die Zustimmung der Bundesregierung bleibt abzuwarten. Es ist aber wie in den Jahren zuvor davon auszugehen, dass die nunmehr festgelegten Rechengrößen in der Sozialversicherung bestand haben werden. Die Einkommensentwicklung hat sich auch weiterhin positiv entwickelt, so dass auf Basis des Jahres 2018 die Einkünfte bundesweit um 3,12 Prozent angestiegen sind. Folglich mussten auch u.a. die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung deutlich nach oben angepasst werden (3,31 Prozent). An den Beitragssätzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ergeben sich keine Änderungen.
Nachfolgend erhalten Sie eine entsprechende Übersicht:
Bezugsgröße
Monatlich 3.185,00 € (West) und 3.010,00 € (Ost)
Jährlich 38.220,00 € (West) und 36.120,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.687,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 56.250,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 6.900 € (West) und 6.450,00 € (Ost)
Jährlich 82.800,00 € (West) und 77.400,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 5.212,50,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 62.550,00 € (bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.687,50 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 56.250,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 455,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 156,25 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 230,00 € (West) und 215,00 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
109,38 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 %), Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse, Tragung Arbeitgeber + Arbeitnehmer zur Hälfte
Pflegeversicherung
3,05 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (3,30 %)
Rentenversicherung
18,6 %
Arbeitslosenversicherung
2,5 %