Neue Rechengrößen für 2018
Die Sozialversicherungswerte oder auch Rechengrößen genannt, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2018 erneut ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Wie das Bundesministerium mitgeteilt hat, wird sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wieder erhöhen. Der durchschnittliche Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent stabil. Jedoch können Krankenkassen noch einen zusätzlichen Beitragssatz individuell erheben. Dieser durchschnittliche zusätzliche Beitragssatz bleibt wie im Vorjahr bei 1,1 Prozent. In der nachfolgenden Aufstellung erhalten Sie die wichtigsten Werte mitgeteilt:
Bezugsgröße
Monatlich 3.045,00 € (West) und 2.695,00 € (Ost)
Jährlich 36.450,00 € (West) und 32.340,00 € (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich 4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
Monatlich 6.500 € (West) und 5.800,00 € (Ost)
Jährlich 78.000,00 € (West) und 69.600,00 € (Ost)
Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung
Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.950,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 59.400,00 € (bundeseinheitlich)
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich 4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich 450 € (bundeseinheitlich)
Geringverdienergrenze Azubis
Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)
Familienversicherung Grenzbetrag
Monatlich 435,00 €
Kalendertägliches Höchstregelentgelt
Krankenversicherung: 147,50 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 173,33 € (West) und 154,67 € (Ost)
Krankengeld-Höchstbetrag
103,25 € (bundeseinheitlich)
Beitragssätze bundesweit
Krankenversicherung
14,6 % allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 %)
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse
Pflegeversicherung
2,55 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,80 %)
Rentenversicherung
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %