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Sozialversicherungswerte

Neue Rechengrößen für 2018

Die Sozialversicherungswerte oder auch Rechengrößen genannt, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2018 erneut ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Wie das Bundesministerium mitgeteilt hat, wird sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wieder erhöhen. Der durchschnittliche Beitragssatz in der Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent stabil. Jedoch können Krankenkassen noch einen zusätzlichen Beitragssatz individuell erheben. Dieser durchschnittliche zusätzliche Beitragssatz bleibt wie im Vorjahr bei 1,1 Prozent. In der nachfolgenden Aufstellung erhalten Sie die wichtigsten Werte mitgeteilt:

Bezugsgröße

Monatlich 3.045,00 € (West) und 2.695,00 € (Ost)
Jährlich 36.450,00 € (West) und 32.340,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 6.500 € (West) und 5.800,00 € (Ost)
Jährlich 78.000,00 € (West) und 69.600,00 € (Ost)

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.950,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 59.400,00 € (bundeseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich  4.425,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 53.100,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Familienversicherung Grenzbetrag

Monatlich 435,00 €

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 147,50 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 173,33 € (West) und 154,67 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

103,25 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
14,6 %  allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse (durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 %)
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag individuell je Krankenkasse
Pflegeversicherung
2,55 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,80 %)
Rentenversicherung
18,7 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %

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