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Sozialversicherungswerte


Neue Anpassungswerte

Die Sozialversicherungswerte, die für die Ermittlung von Beiträgen und Leistungen maßgeblich sind, werden für das Jahr 2015 um ca. zwei Prozent ansteigen. Ausschlaggebend hierfür ist die Entwicklung der Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland. Ein aktueller Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt dies. Aus diesem Grund werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung auch im kommenden Jahr wieder angehoben. Außerdem ist zu beachten, dass es auch Veränderungen bei den Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung geben wird. Demnach wird der „allgemeine Beitragssatz“ von aktuell 15,5 % auf 14,6 % abgeschmolzen. Jeweils zur Hälfte (7,3 %) haben dann Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zu tragen. Allerdings kann ab 2015 noch  jede Krankenkasse individuell von seinen Versicherten einen zusätzlichen Beitragssatz erheben. Welche Krankenkasse und in welcher Höhe noch Zusatzbeiträge erhebt steht erst zum Ende des Jahres fest. Außerdem wird noch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 % auf 2,35 % (bei Kinderlosen Erhöhung um 0,25 % auf 2,60 %) erhöht.

Bezugsgröße

Monatlich 2.835,00 € (West) und 2.415,00 € (Ost)
Jährlich 34.020,00 € (West) und 28.980,00 € (Ost)

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Monatlich 4.125,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 49.500,00 € (bundeseinheitlich)

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Monatlich 6.050,00 € (West) und 5.200,00 € (Ost)
Jährlich 72.600,00 € (West) und 62.400,00 € (Ost)

Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung

Ab 2011 muss zur Erreichung der Versicherungsfreiheit nicht mehr drei Kalenderjahre die Grenze überschritten werden, sondern nur noch ein Jahr lang.
Monatlich 4.575,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 54.900,00 € (bundseinheitlich)

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)
Monatlich  4.125,00 € (bundeseinheitlich)
Jährlich 49.500,00 € (bundeseinheitlich)

Geringfügigkeitsgrenze

monatlich 450 € (bundeseinheitlich)

Geringverdienergrenze Azubis

Monatlich 325 € (bundeseinheitlich)

Kalendertägliches Höchstregelentgelt

Krankenversicherung: 137,50 € (bundeseinheitlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 201,67 € (West) und 173,33 € (Ost)

Krankengeld-Höchstbetrag

96,25 € (bundeseinheitlich)

Beitragssätze bundesweit

Krankenversicherung
14,6 %  allgemeiner Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag
14,0 % ermäßigter Beitragssatz + X für ggfs. Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung
2,35 % ggf. zuzüglich 0,25 % Kinderlosenzuschlag (2,60 %)
Rentenversicherung
18,9 %
Arbeitslosenversicherung
3,0 %

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