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Neuregelung für Midijobs
Zum 01.04.2003 wurde die Gleitzone zur Regelung der Beitragsbemessung und Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Niedriglohnbereich in Kraft gesetzt. Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, und einen Verdienst innerhalb der Gleitzone erhalten müssen demnach einen geringeren Beitrag zur Sozialversicherung entrichten. Dagegen bleibt die Beitragshöhe für den zu tragenden Anteil des Arbeitgebers unverändert.
Bis zum 31.12.2012 lagen die Entgeltgrenzen in der Gleitzone zwischen 400,01 € und 800,00 €. Durch eine gesetzliche Änderung für geringfügig entlohnte Beschäftigte erfolgte ab dem 01.01.2013 eine Anhebung der Gleitzone auf 450,01 € und 850,00 € ...
Weiterlesen: Gleitzone wird zum Übergangsbereich ab dem 01.07.2019
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Sozialversicherungspflicht für Honorarärzte
Nach § 7 Abs.1 SGB IV ist eine Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R, festgestellt, dass Honorarärzte in einem Krankenhaus regelmäßig in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ...
Weiterlesen: Honorarärzte im Krankenhaus sind abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig
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Neue Rechengrößen für 2019
Die neuen Sozialversicherungswerte in der Sozialversicherung wurden Anfang September vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesregierung werden diese für das Jahr 2019 gültig sein. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz wurde wieder die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Beiträge werden dann zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Versicherten getragen. Außerdem wird der Beitrag zur ...
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Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.