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Rentenerhöhung

Ermäßigung auf 18,6 Prozent ab 01.01.2018

Die geschäftsführende Bunderegierung hat am 22.11.2017 beschlossen, dass der Rentenversicherungsbeitrag moderat von derzeit 18,7 Prozentpunkte ab dem 01.01.2018 auf 18,6 Prozent herabgesenkt wird. Ausschlaggebend für die Anpassung ist die hervorragende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Deutschland und der dadurch deutlich angestiegenen Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus diesem Grund lässt sich eine Beitragssatzsenkung von 0,1 Prozent rechtfertigen.

Die Frage ist, wie lange sich der „neue Beitragssatz halten lässt. Denn aus dem aktuellen Rentenversicherungsbericht geht hervor, dass die Rentenversicherungsträger schon allein wegen der Niedrigzinsen auf die Rentenrücklagen von derzeit 30 Milliarden Euro einen Strafzins bezahlen müssen. Dieser wird sich in 2017 auf etwa 17 Millionen belaufen und im Jahr 2018 plant man bereits mit einem Verlust von mehr als 50 Millionen Euro.

Rentenerhöhung zum 01.07.2018

Außerdem hat das Bundeskabinett am gleichen Tag die Anpassung der Renten zum festgelegt. Demnach werden ab dem 01.07.2018 die Renten im Westen um 3,09 Prozentpunkte und im Osten um 3,23 Prozentpunkte ansteigen. Dieser Beschluss steht noch unter der Vorläufigkeit der zugrunde liegenden Daten. Von daher könnte es noch eine geringfügige Anpassung geben. Bei der Rentenanpassung spiegelt sich ebenfalls der wirtschaftliche Boom in Deutschland. Durch die positive Lohnentwicklung partizipieren auch die Rentner und können demnach mit einer deutlichen Rentensteigerung rechnen.

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