Beitragssatzsenkung beschlossen
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt ab 01.01.2015 um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent. Dies hat die Bundesregierung entsprechend beschlossen.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neuesten Zahlen am 19.11.2014 in Berlin bekanntgegeben. Obwohl es mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland nicht mehr ganz so flott voran geht wie bisher sind die Finanzen in der gesetzlichen Rentenversicherung durchaus positiv zu bewerten. So sieht der Schätzerkreis der Rentenversicherung für 2014 einen Jahresabschluss mit einem Überschuss von 1,8 Milliarden Euro. Diese sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage wird dann ein Gesamtvolumen von 33,5 Milliarden umfassen, was einer 1,82-fachen Monatsausgabe entspricht.
Gesetzlich festgelegte Beitragsanpassung
Die Nachhaltigkeitsrücklage ist gesetzlich genau geregelt und darf eine Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben nicht übersteigen. Wäre nun der Beitragssatz in Höhe von 18,9 Prozent beibehalten worden, würde die Nachhaltigkeitsrücklage in der allgemeinen Rentenversicherung am Ende des Jahres 2015 bei rund 1,7 Monatsausgaben liegen und damit die gültige Obergrenze überschreiten. Aus diesem Grund wird eine Beitragsabsenkung auf 18,7 Prozent ab 01.01.2015 gesetzlich zwingend erforderlich und durch eine entsprechende Änderung der Beitragssatzverordnung auch umgesetzt. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch diese Beitragsabsenkung um jeweils rund eine Milliarden Euro jährlich entlastet.
Keine weitere Beitragserhöhung bis 2018
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht erst nach 2018 einen Anstieg der demografischen Belastung und damit auch der Beitragslast, was sich auch mit den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichtes 2014 deckt, wonach der Beitragssatz bis ins Jahr 2018 stabil gehalten werden kann. Für die Rentenersicherungsbeiträge sind gewisse Beitragsobergrenzen aber auch eine Mindestsicherungen vorgesehen. Bei den Vorausberechnungen, die immer einen 15-jährigen Zeitraum umfassen wurde die Einhaltung dieser Grenzen eindeutig bestätigt. Die Beitragssatzobergrenze liegt bei 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und bei 22 Prozent bis zum Jahr 2030. Das gesetzliche Mindestsicherungsniveau liegt bei mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030. Die Einhaltung dieser Grenzen soll die Absicherung der älteren Generationen bei der Rentenzahlung sicherstellen ohne dabei die jüngeren Generationen über Gebühr zu belasten.
Beitragssenkung 2014 wäre möglich gewesen
Grundsätzlich hätte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab 01.01.2014 von 18,9 auf 18,3 Prozent gesenkt werden können. Dies hatte die Vorausberechnung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Ende 2013 ergeben. Die Rentengeschenke der Bundesregierung, wie Mütterrente, Rente mit 63 sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente standen dem jedoch entgegen, so dass auf eine Absenkung bereits ab 01.01.2014 verzichtet wurde. Dies wurde jedoch von der Deutschen Rentenversicherung kritisch gesehen. Sie führte dazu unter anderem aus, dass "Politische Projekte, die nicht in den originären Aufgabenbereich der Sozialversicherungen fallen, ausreichend vom Bund aus Steuermitteln gegenfinanziert werden müssen".
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