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Freiwillige Rentenversicherung

Voraussetzungen

Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ hat festgestellt, dass „die vielgescholtene gesetzliche Rente neben der Rürup- und Privatrente keine schlechte Figur macht. Jeder Selbständige kann sie nutzen“. So besteht die Möglichkeit einer privaten Beitragseinzahlung in die gesetzliche Rentenkasse für viele Selbständige unter gewissen Voraussetzungen und zwar dann,

    wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind,
    nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und
    wenn sie selbst noch keine Rente in voller Höhe erhalten.

Neben den Pflichtversicherten haben also auch die meisten Selbständigen die Wahl freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch für die vielen Hausfrauen und Hausmänner. Allerdings ist im Umkehrschluss auch zu beachten, dass allen versicherungspflichtig Beschäftigten, auch den rentenversicherungspflichtigen Minijobbern, aber auch den Selbständigen die versicherungspflichtig sind (z.B. Künstler oder Handwerker) die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung nicht gegeben ist, da für sie ja bereits Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden.

Freiwillig versichern? Wie geht das?

Am Anfang steht wie üblich immer ein Formular. Den „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (Formular-Nr. V060)“ erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder einem Rentenberater aber natürlich auch im Internet auf der entsprechenden Seite der Deutschen Rentenversicherung ( www.deutsche-rentenversicherung.de ). Dieses können Sie selbst ausfüllen und einsenden aber auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung direkt. Sie können natürlich auch einen Termin bei einem Rentenberater vereinbaren. Dieser wird dann zusammen mit Ihnen den entsprechenden Antrag ausfüllen und Sie auch über das weitere Vorgehen qualifiziert beraten.

Antragstellung

Grundsätzlich ist es nicht sehr problematisch einen Antrag auf freiwillige Beitragszahlung auszufüllen. Wichtig bei der Antragstellung sind allerdings die Angaben zur Frage 3, da hier Angaben zu machen sind, die eine freiwillige Versicherung ausschließen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie als Pflegeperson eines Angehörigen bereits beitragspflichtig sind oder wenn die Kindererziehungszeit als Erziehender eines Kindes unter drei Jahren beim RV-Träger bereits gemeldet ist.

Zeitpunkt der freiwilligen Versicherung

Ab wann Ihre freiwilligen Versicherung zustande kommt können Sie gewissermaßen selbst bestimmen. Stellen Sie Ihren Antrag nämlich bis spätestens 31. März 2014 dann können Sie die freiwillige Versicherung sogar noch rückwirkend für das ganze letzte Jahr abschließen und mit dem 01. Januar 2013 beginnen lassen. Dazu müssen Sie lediglich auf dem Antrag bei Frage 4.1 („Der erste freiwillige Beitrag soll gezahlt werden für…“) „01 2013“ eintragen.

Bescheid zur freiwilligen Versicherung

Wenn Sie den Antrag gestellt haben dauert es ein paar Wochen bis Sie von der Deutschen Rentenversicherung den Bescheid über die „Zulassung zur freiwilligen Versicherung“erhalten. Dieser Bescheid enthält Angaben über die Berechtigung zur freiwilligen Beitragszahlung, die Beitragshöhe, sowie das Abbuchungsdatum. In aller Regel werden die Beiträge bei erteilter Einzugsermächtigung in entsprechender Höhe von Ihrem Konto eingezogen, Sie können sie aber auch jeweils selbst überweisen.

Beitragshöhe

Auch die Höhe Ihres Beitrages können Sie innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen. Diese werden aufgrund der Bruttolöhne zwischen der Mindestbeitragsgrenze von 450 € und der Beitragsbemessungsgrenze von 5950 € festgelegt. Als freiwillig Versicherter können Sie im Jahr 2014 ihren Beitrag deshalb zwischen 85,05 € und 1125,55 € frei wählen.

Rendite

Höhere Beiträge lohnen sich und wer es sich leisten kann sollte sie auch zahlen. Höhere Beiträge wirken sich in jedem Fall auf ihre späteren Rentenansprüche aus. In diesem Zusammenhang hat „Finanztest“ festgestellt, dass die gesetzliche Rente besser als private Renten und somit durchaus konkurrenzfähig ist. Mit den gesetzlichen Renten kann hier nur die Basis- oder Rürup-Rente konkurrieren, da diese durch die hohen Steuervorteile stark gefördert wird. „Finanztest“ hat errechnet, dass eine Einzahlung zur gesetzlichen Rentenkasse in Höhe von 100 € derzeit eine Jahresrente von 5,20 € erbringt und diese außerdem steuerlich mit 78 € abzusetzen ist. Wichtig ist hier auch, dass die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung künftig auf 100 Prozent steigen wird.

Beitragshöhe wählbar

Die Höhe der von Ihnen gewählten Beiträge ist nun aber nicht für alle Zeiten festgelegt. Sie können Ihren Beitrag jederzeit erhöhen oder senken. Es besteht sogar die Möglichkeit, z.B. bei finanziellen Engpässen, die Beitragszahlung beliebig lange zu stoppen und später fortzusetzen. Im Vergleich zu den privaten Renten bietet die gesetzliche Rente aber auch noch einige weitere Vorteile, so z. B. bei der Angehörigenpflege oder den Kindererziehungszeiten wo ein deutliches Mehr an Rente erwirtschaftet wird. Anzumerken ist auch die Kürzungsfreie Mitversicherung der Hinterbliebenenrente.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen,  sollte sich auf jeden Fall fachlich beraten lassen. Wir unterstützen Sie sach- und zielgerecht und zeigen Ihre individuellen Möglichkeiten verständlich auf. Ihre Rentenberatung Kleinlein & Partner. Kontaktieren Sie uns.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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