10 Jahre Renteninformation
Vor zehn Jahren, und zwar genau am 01.06 2002 verschickte die Deutsche Rentenversicherung zum ersten Mal eine Renteninformation an ihre ca. 40 Millionen Versicherten. Seitdem erhalten sie jedes Jahr eine Renteninformation mit den entsprechend aktualisierten Werten. Hierbei werden nicht nur die bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mitgeteilt, sondern auch ein Überblick über die bereits erworbenen und für die Zukunft zu erwartenden Rentenansprüche, so dass die Versicherten die Entwicklung ihrer Rentenansprüche regelmäßig nachvollziehen können.
Bessere Organisation der Vorsorge im Alter
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung verschafft den Versicherten einen genauen Überblick über ihre speziellen Rentenansprüche und ist damit eine Basis für die gründliche Planung der Altersvorsorge. Versicherte die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger automatisch eine Renteninfo, wenn bei ihnen bereits Beitragszeiten von mindestens fünf Jahren gespeichert sind. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang ob die Beitragszeiten als Arbeitnehmer oder Selbständiger geleistet wurden.
In der Renteninformation wird entsprechend hochgerechnet, wie sich der Anspruch auf die Regelaltersrente bis zur individuellen Regelaltersgrenze entwickelt, da seit 2012 die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Hiervon sind alle Versicherten betroffen die 1947 und später geboren wurden.
Bei der Berechnung der individuellen Regelaltersgrenze wird zuerst die Regelaltergrenze je Jahrgang in Schritten von je einem Monat, ab dem Jahr 2004 dann in Schritten von zwei Monaten angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 steht die Regelaltersgrenze dann unterschiedslos bei 67 Jahren.
Was enthält die Renteninformation
- Den jeweils aktuellen Stand der Rentenansprüche
- Die Höhe der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge; wobei hier auch die jeweilige Art der Beitragszahlung dargestellt ist.
- Die zum Zeitpunkt der Mitteilung zu erwartende Rente wegen Erwerbsminderung (Anspruch vorausgesetzt)
- Die voraussichtliche Höhe der Rente, bei weiterer Beitragszahlung wie in den letzten fünf Jahren
In der Renteninformation wird hochgerechnet, wie sich der Regelaltersrentenanspruch bis zum Erreichen der individuellen Altersgrenze entwickelt. Hierfür werden voraussichtlich Prozentsätze der Vorausberechnungen von freien Wirtschaftsforschungsinstituten, der Europäischen Union und der Bundesregierung verglichen und eingesetzt.
Wer sich nicht auf diese Hochrechnungen mit „geschätzten“ Zukunfts-Prozentsätzen verlassen will kann sich vertrauensvoll an einen zugelassenen und registrierten Rentenberater wenden. Dieser wird gerne eine eigene Hochrechnung mit anderen Prozentsätzen bzw. Steigerungsraten durchführen. Im Rahmen einer Rentenberatung können hier die verschiedensten Modelle durchgespielt werden die dann auch unterschiedlichste Lebens- und Sachlagen berücksichtigen.
Eine genaue Klärung des Rentenversicherungskontos ist wichtig
Wer seine Renteninformation gesichert haben möchte und wissen will wie viel Rente er später einmal erhält muss beizeiten dafür sorgen, dass sein Versicherungskonto ausreichend geklärt ist. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass alle rentenrechtlichen Zeiten dem Rentenversicherungsträge gemeldet und dort auch gespeichert sind. Sollte sich herausstellen, dass im Rentenversicherungskonto nicht alle Zeiten gespeichert sind, Lücken oder sogar Fehler vorliegen muss unbedingt so früh wie möglich eine Kontenklärung durchgeführt werden.
Beantragen kann man eine solche Kontenklärung bei seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, der dafür entsprechende Anträge und Formulare, auch im Internet zur Verfügung stellt. Es werden dann alle bisher wichtigen Zeiten angegeben, bzw. gemeldet und dann auch gespeichert. Dies ist sehr wichtig, denn nur aus einem Konto, in dem alle versicherungsrechtlichen Zeiten gespeichert sind, können zutreffende Renteninformationen und Rentenauskünfte erteilt und auch im Leistungsfall die Renten schnell und richtig berechnet werden. Doch nicht nur für die gesetzliche Rente sind richtig gemeldete Zeiten wichtig, sondern auch für die private Altersvorsorge, speziell für den Abschluss privater Zusatzversicherungen.
Zugelassene Rentenberater sind für eine fundierte und genaue Kontenklärung erste Ansprechpartner, da diese auch unabhängig von den Rentenversicherungsträgen arbeiten und beraten. Diese tätigen im Rahmen der Kontenklärung alle wichtigen Überprüfungen und veranlassen auch die Übernahme der rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto.
Hier sind die Rentenberatung Kleinlein & Partner sowie Rentenberatung Helmut Göpfert versierte Experten, die ihnen rechtssicher und zuverlässig zur Seite stehen.