Keine verpflichtende Mitgliedschaft
Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.
Selbständige, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, waren bereits eit 1939 rentenversicherungspflichtig gewesen. Demnach musste man als selbständiger Handwerker mindestens 18 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die geplante gesetzliche Regelung zur privaten Altersvorsorge wird wahrscheinlich die Handwerkerpflichtversicherung aufgegeben.
Selbständige Handwerker können demnach künftig sich privat versichern und bei der Deutschen Rentenversicherung den Ausschluss der Pflichtversicherung beantragen. Die Statistik gibt an, dass bis jetzt etwa eine halbe Million der Handwerker nach Ablauf der 18 jährigen Pflichtzeit die gesetzliche Rentenversicherung verlassen hat.
Der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich derzeit für selbständige Handwerker bei 514,50 € in den alten und 439,04 € in den neuen Bundesländern. Man kann sich auch die Beiträge aus dem erzielten Arbeitseinkommen festsetzen lassen. Für Berufseinsteiger wird in den ersten drei Jahren der selbständigen Tätigkeit nur der halbe Beitrag erhoben.
Absicherung im Alter
Experten haben herausgefunden, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zur privaten Altersvorsorge oftmals besser abschneidet. Im Vergleich kann in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rendite von knapp 0,90 % erzielt werden. Bei der privaten Altersvorsorge erzielt man dagegen nur 0,56 %. Den sichersten Schutz zur Vermeidung einer Altersarmut erhält man daher nur aus der gesetzlichen Rente.
Autor: Norbert Fuchs