Klärung Rentenversicherungskonto
Für jeden gesetzlich Rentenversicherten werden die Daten seines Versicherungslebens in einem so genannten Rentenkonto gespeichert. Aus diesem Rentenkonto werden im Versicherungsfall - dies kann der Eintritt ins Rentenalter aber auch die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme sein – die Ansprüche und die Höhe der entsprechenden Zahlungen an den Versicherten ermittelt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit eines Rentenkontos liegt neben den Arbeitgebern, den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung auch bei jeden einzelnen Versicherten.
Jahresmeldung
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zum 30. April eine Meldung über das versicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres, die so genannte Jahresmeldung, abzugeben. Die Daten dieser Meldung werden im Rentenkonto gespeichert. Der Arbeitnehmer sollte diese Jahresmeldung hinsichtlich der Höhe des gemeldeten Entgeltes und des Beschäftigungszeitraumes überprüfen. Gleiches gilt für entsprechende Meldungen der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse. Die Jahresmeldungen sollten aufbewahrt werden, bis die korrekte Speicherung im Rentenkonto überprüft wurde.
Renteninformation
Um die Überprüfung des eigenen Rentenkontos zu erleichtern, erhält jeder Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens 60 Kalendermonate Beitragszeiten erworben hat, jährlich eine Renteninformation. Die in der Renteninformation ausgewiesenen Daten über die zum jetzigen Stand erreichten Rentenansprüche und Rentenhöhen werden auf der Grundlage der bis dahin im Rentenkonto gespeicherten Daten errechnet. Ist das Rentenkonto lückenlos geklärt, hat die Renteninformation eine hohe Aussagekraft und kann unter anderem für die Planung der Altersvorsorge auch in jungen Jahren herangezogen werden.
Rentenauskunft
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten alle 3 Jahre statt der Renteninformation eine Rentenauskunft. Diese gibt detaillierte Auskünfte über den Stand des Rentenkontos und der erworbenen Ansprüche. Auch hier gilt, die Aussagekraft der Rentenauskunft ist nur dann als hoch anzusehen, wenn das Rentenkonto geklärt ist.
Kontenklärung
Nicht alle Zeiten, die für ein Rentenkonto relevant sind, werden dem Rentenversicherungsträger automatisch gemeldet. Hier ist der Versicherte gefordert Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise einzusenden. Das gilt unter anderem für Zeiten der schulischen Ausbildung oder für Zeiten der Kindererziehung. Die Rentenversicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung fordern deshalb Versicherte, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, dazu auf, ihr Rentenkonto zu klären. Die Versicherten erhalten entsprechende Formulare zur Kontenklärung. Diese sollten zeitnah und vollständig ausgefüllt werden. Hilfe bei der Kontenklärung bieten auch Rentenberater an.
Eine Besonderheit gilt für Bürger der ehemaligen DDR. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus DDR-Zeiten endet am 31.12.2011. Fehlen in einem Rentenkonto eines ehemaligen DDR-Bürgers Zeiten vor 1991, sind diese ab dem Jahr 2012 nur noch schwer nachzuweisen.
Leistungsfall
Ein geklärtes Rentenkonto ist Voraussetzung für die korrekte Berechnung eines Anspruches. Gleichzeitig bietet ein geklärtes Rentenkonto den Vorteil, dass im Leistungsfall die Zeit vom Antrag bis zum entsprechenden Bescheid wesentlich verkürzt werden kann, da aufwändige Ermittlungen zu Versicherungszeiten entfallen.
Hilfe durch Rentenberater
Registrierte und von den Versicherungsträgern unabhängige Rentenberater unterstützen Sie in allen Angelegenheiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bei der Klärung Ihres Rentenversicherungskontos.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Kontakt mit dem Rentenberater Marcus Kleinlein aufzunehmen.