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Aufbewahrungsfrist läuft Ende 2011 aus

Am 31.12.2011 endet die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe. Aus diesem Grund sollten Versicherte, die rentenrechtliche Zeiten in der früheren DDR zurückgelegt haben unbedingt das Rentenversicherungskonto klären lassen, sofern dieses Verfahren noch nicht durchgeführt wurde.
Denn die Zeiten einer Beschäftigung können für die spätere Rente nur dann berücksichtigt werden, wenn diese von der Deutschen Rentenversicherung auch bewertet und dem Versicherungskonto gutgeschrieben wurden.
Besonders betroffen sind deshalb Versicherte die in der Zeit von 1946 bis 1974 geboren wurden. Es geht dabei um Beschäftigungszeiten bis zur Wiedervereinigung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang knapp 300.000 Rentenversicherungskonten noch ungeklärt sind.

Autor: Klaus Meininger

 

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