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Grundsätzlich unterliegen die Renten der Steuerpflicht. Wegen der relativ hohen Grundfreibeträge und der Tatsache, dass nur ein Teil der Rente auf die Steuer angerechnet wird, müssen die meisten Rentenbezieher keine Steuer bezahlen.
Rentner, die 2010 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, sind 60 % der Rente steuerpflichtig. Jährlich ermittelt das Bundesfinanzministerium den Steuerfreibetrag. Bis zu diesem Betrag sind die Renten steuerfrei. Für das 2010 wurde ein Freibetrag in Höhe von 1.353 € ermittelt. Bei einer höheren Rente als 1.353 € muss damit gerechnet werden, dass mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung fällig wird. Bei Ehepaaren gilt ca. der doppelte Freibetrag.

Autor: Klaus Meininger

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