Das Bundesarbeitsministerium hat sich nun endgültig festgelegt, dass es zur Konsolidierung der Gesamtausgaben bis 2014 zu keiner Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung kommen wird. Einer der genannten Gründe ist u.a. die Tatsache, dass für Bezieher von ALG II Leistungen keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr entrichtet werden. Dies führt in der Rentenkasse zu Mindereinnahmen von knapp 2 Milliarden Euro im Jahr. Siehe Artikel Bezug von Hartz IV steigert nicht mehr die Rente.
Aus diesem Grund entfällt die ursprünglich geplante Beitragssatzsenkung von derzeit 19,9 % auf 19,8 %.
Wegfall Erwerbsminderungsrente für Hartz IV Empfänger
Als weiterer Einschnitt ist angedacht, dass Arbeitslosengeld II Empfänger künftig auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente mehr haben werden. Die Bundesregierung vertritt dabei die Auffassung, dass durch die fehlende Beitragszahlung für diesen Personenkreis auch die Anspruchsgrundlage für eine Erwerbsminderungsrente entfällt. In diesen Fällen müsste ein anderes Versorgungssystem greifen, z.B. Leistungen der Grundsicherung.