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Keine Senkung des Beitragssatzes im Jahr 2012

Derzeit beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent.

Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung sah sich der Gesetzgeber gezwungen, das Regeleintrittsalter von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre anzuheben. Dies erfolgt in der Zeit ab dem Jahr 2012 schrittweise und hat zur Folge, dass alle, die im Jahr 1964 und später geboren wurden, die Regelaltersrente erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch nehmen können.

Einhergehend mit der Anhebung der Regelaltersgrenze wurde das Ziel verfolgt, den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf eine immer älter werdende Bevölkerung stabil zu halten bzw. im Jahr 2012 sogar zu senken. Das Vorhaben der Beitragssatzsenkung im Jahr 2012 wurde nun „ad acta“ gelegt, wie den Äußerungen des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Dr. Herbert Rische gegenüber der „Rheinischen Post“ zu entnehmen ist.

Wirtschaftkrise kommt verzögert an

Während die übrigen Sozialversicherungszweige die derzeitige Wirtschaftskrise zeitnah zu spüren bekommen, kommt diese bei der Rentenversicherung erst zeitverzögert an. Bisher haben die gesetzlichen Rentenversicherungsträger noch keinerlei Auswirkungen der Wirtschaftskrise mitbekommen. Sogar das Gegenteil ist der Fall; in den ersten sieben Monaten dieses Jahres haben die Rentenkassen ein Einnahmeplus von 0,8 Prozentpunkten vermelden können.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt wird der Beitragssatz im Jahr 2012 nicht – wie vorgesehen – auf 19,5 Prozent gesenkt werden können. Bei den Berechnungen der beitragspflichtigen Brutto-Einnahmen wird derzeit von 4,6 Millionen Arbeitslosen ausgegangen. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund fügte allerdings hinzu, dass es sich bei dieser Berechnung um eine eher optimistische Schätzung handelt. Nach jetzigem Stand wird der Beitragssatz jedoch auch im Jahr 2012 stabil bei 19,9 Prozent liegen.

Rentenberater sind für Sie da

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die Sie kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern beraten. Die Rentenberater übernehmen für Sie auch die Vertretung in Widerspruchs- und als Prozessagenten in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichten), zur Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche.

Wenden Sie sich vertrauensvoll mit Ihrem Anliegen an die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert.

Tipp:

Jeder dritte Rentenbescheid ist fehler- oder lückenhaft – lassen Sie daher von einem registrierten Rentenberater Ihren Rentenbescheid prüfen, ob dieser entsprechend der gesetzlichen Vorschriften korrekt erlassen wurde.

Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

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