Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung
Klärung Rentenversicherungskonto
Für jeden gesetzlich Rentenversicherten werden die Daten seines Versicherungslebens in einem so genannten Rentenkonto gespeichert. Aus diesem Rentenkonto werden im Versicherungsfall - dies kann der Eintritt ins Rentenalter aber auch die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme sein – die Ansprüche und die Höhe der entsprechenden Zahlungen an den Versicherten ermittelt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit eines Rentenkontos liegt neben den Arbeitgebern, den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung auch bei jeden einzelnen Versicherten.
Jahresmeldung
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zum 30. April eine Meldung über das versicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres, die so ...
Keine Jahrzehntelange Verjährungsfrist
Zu unrecht entrichtete Beiträge verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Einen Erstattungsanspruch für einen längeren Zeitraum kann seit dem 01.01.2008 durch Art. 21 des Änderungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Nr. IV nicht mehr geltend gemacht werden. Zu dieser Auffassung ist in zweiter Instanz das Landessozialgericht Baden Württemberg in seinem Urteil vom 21.01.2011, Az. L 4 R 4672/10 ...
Weiterlesen: Rentenbeiträge werden nur für 4 Jahre zurückerstattet
Aufbewahrungsfrist läuft Ende 2011 aus
Am 31.12.2011 endet die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe. Aus diesem Grund sollten Versicherte, die rentenrechtliche Zeiten in der früheren DDR zurückgelegt haben unbedingt das Rentenversicherungskonto klären lassen, sofern dieses Verfahren noch nicht durchgeführt wurde.
Denn die Zeiten einer Beschäftigung können für die spätere Rente nur dann berücksichtigt werden, wenn diese von der Deutschen Rentenversicherung ...
Weiterlesen: Klärung Rentenversicherungskonto für Beschäftigte in der ehem. DDR
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