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Freiwillige Rentenversicherung: Sicherung der Rente
Die gesetzlichen Rentenversicherung erfasst nahezu alle Arbeitnehmer: Sie sind pflichtversichert, die Beiträge werden automatisch eingezahlt. Wenn jemand jedoch keine Pflichtversicherung aufweist, hat er immer noch die Möglichkeit der freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Zweckmäßig ist eine derartige freiwillige Versicherung deshalb, damit ein Rentenanspruch erworben oder aufrechterhalten werden kann. Drei Viertel der freiwillig Versicherten sind Frauen. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung waren Ende 2009 fast 350.000 Personen auf diesem Wege versichert.
Freiwillige Beiträge für die Altersrente
Für eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr ...
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Keine verpflichtende Mitgliedschaft
Die Rentenreformpläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, dass die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständige Handwerker künftig wegfallen soll.
Selbständige, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, waren bereits eit 1939 rentenversicherungspflichtig gewesen. Demnach musste man als selbständiger Handwerker mindestens 18 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die geplante gesetzliche ...
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Rentenversicherungskonto
Jeder Bürger, der in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicht ist oder dort einmal versichert war, besitzt ein Versicherungskonto. Dieses Konto stellt die Grundlage für die aktuelle respektive die spätere Gewährung von Leistungen und ist gleichzeitig ein Abbild der sog. Erwerbsbiographie der einzelnen Versicherten. Dies dann, sofern freiwillige oder Pflichtbeiträge entrichtet worden oder andere rentenrechtliche Zeiträume vorhanden sind.
Die im Versicherungskonto ...
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