Versicherungs-/Beitragsrecht Rentenversicherung

Ab 01.01.2013 18,9 %
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25.10.2012 die Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 01.01.2013 von aktuell 19,6 % auf 18,9 % beschlossen. Der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung ermäßigt sich von derzeit 26 % auf 25,1 %. Der hierfür geschaffene Gesetzentwurf wurde gegen die Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken genehmigt.
Der Vorschlag der SPD den aktuellen Rentenversicherungsbeitrag zur Stabilisierung der Geldreserven in der Rentenversicherung wurde von den übrigen Parteien abgelehnt.

Automatische Rentenversicherungspflicht und Anhebung der Grenzen
Der Bundestag hat heute dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die Anhebung der Einkommensgrenze bei geringfügig Beschäftigten befürwortet. Demnach wird zum 01.01.2013 die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400 € auf 450 € (ab 01.10.2022 = 520,00 Euro) monatlich angehoben. Es besteht dann Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis zu einem monatlichen Verdienst von 450,00 €. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass ...

Zeiten die im Rentenrecht angerechnet werden –Berücksichtigungszeiten
Mit der Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurden im Jahr 1992 neben den Beitrags- und beitragsfreien Zeiten, als Besonderheit die Berücksichtigungszeiten eingeführt. Wobei hier noch zwischen Zeiten wegen der Erziehung eines Kindes und solchen wegen der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen unterschieden wird.
Die Berücksichtigungszeiten im Rentenrecht wurden durch den Gesetzgeber eingeführt um ...
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