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Minijob
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Allgemeines

Ab dem ersten Januar 2013 wurde die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro (ab 01.10.2022 = 520,00 Euro) erhöht, wodurch die Minijobber in den Genuss eines vollen Rentenversicherungsschutzes zu relativ günstigen Beiträgen kommen.

Die Arbeitgeber müssen für eine geringfügige Beschäftigung einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag bezahlen, dies gilt auch weiterhin. Zusätzlich zu diesem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers kann der Minijobber seit 01.01.13 einen eigenen Beitrag bezahlen und dadurch einen vollen Rentenversicherungsschutz erwerben. Er kann sich von der Zahlung dieses Eigenbeitrages aber auch befreien lassen.

Die bis 31.12.2012 geltende Regelung sah einen solchen Eigenbeitrag des ...

Weiterlesen: Wissenswertes zu Minijobs

Clearingstelle
Clearingstelle

Aufgaben der Clearingstelle

Wenn Unklarheiten zur Sozialversicherungspflicht eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegen, entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in einem Anfrageverfahren. Das Bundessozialgericht hatte vor kurzem im Rahmen eines solchen Anfrageverfahrens zu entscheiden. Hierüber jetzt mehr.

Unter Umständen ist es gelegentlich nicht einfach zu beurteilen, ob im Einzelfall ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ...

Weiterlesen: Statusfeststellungsverfahren - Clearingstelle der DRV Bund

Minijob
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Arbeitgeber ist Meldepflichtig

Grundsätzlich sind seit dem 01.01.2013 auch geringfügig Beschäftigte Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Eine Befreiung ist aber möglich. Die Träger der Sozialversicherung haben jetzt genau festgelegt wie dies zu handhaben ist.

Der geringfügig Beschäftigte muss seinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei seinem Arbeitgeber einreichen. Dieser muss den Antrag entgegennehmen und, versehen mit dem Eingangsdatum den ...

Weiterlesen: Verfahren zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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