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Das neue Alterseinkünftegesetz

Seit 2005 sind die Steuern für Alterseinkünfte neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt zahlen Arbeitnehmer schrittweise geringere Steuern auf Beiträge zur Rente. Das dadurch eingesparte Geld ist für die private Altersvorsorge zu nutzen. Bis zum Jahr 2025 sinken die Steuern auf die Rentenversicherungsbeiträge in kleinen Schritten, anstelle dessen müssen Neurentner bis zum Jahr 2040 in ebensolchen Schritten auf ihre Rente immer höhere Steuern bezahlen. Es wird das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung eingeführt.

Das hat für Arbeitnehmer letztendlich Vorteile, denn insgesamt betrachtet sind die Steuersätze im Alter aufgrund der geringeren Einkünfte niedriger. Experten vertreten die Meinung, dass das Alterseinkünftegesetz einem dauerhaften Steuersenkungsprogramm entspricht, das einen großen Teil der Versicherten steuerlich entlastet.

Beispieldarstellungen

 

Arbeitnehmer, die 2007 in Rente gegangen sind, müssen bis zu einem Betrag von ungefähr 1.465 Euro zurzeit noch keine Steuern zahlen, das bedeutet, dass bei einem Ehepaar, das keine Nebeneinkünfte aus Vermietung oder Kapital hat, bis zu einem Betrag von 2.900 Euro steuerfrei Alterseinkünfte beziehen können. Somit sind alle durchschnittlichen Renten jetzt von der Rentensteuer ausgenommen.

Bei Neurentnern von 2008 sind immer noch 44 Prozent der Rente steuerfrei. In den nächsten Jahren sinkt der steuerfreie Betrag weiter. Im Jahr 2010 wird er nur noch 40 Prozent und 2020 nur noch 20 Prozent betragen. Das führt dazu, dass Jahr für Jahr immer mehr Rentner Steuern bezahlen müssen, auch wenn ihre Renten nicht überdimensional sind.

Hingegen können Arbeitnehmer im Jahr 2008 bereits 32 Prozent ihres Rentenbeitrags steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil, der steuerfrei ist, jedes Jahr um zwei Prozent, bis 100 Prozent erreicht sind.
Damit durch das neue Steuergesetz so wenig wie möglich Versicherte einen Nachteil erfahren, ist das Finanzamt angehalten bis zum Jahr 2011 und mit gewissen Einschränkungen weiter bis 2019 eine sogenannte Günstigerprüfung durchzuführen, und dann die günstigere Variante anzuwenden.

Derzeitige Situation

Statistiken zufolge nutzen heute etwa vier Prozent der Arbeitnehmer die Steuerersparnis tatsächlich zur Altersvorsorge. Berechnungen der Rentenversicherung zufolge hätte ein Ehepaar mit 30.000 Euro Bruttoverdienst gegenüber dem alten Steuerrecht bisher 217 Euro gespart, die für die private Altersvorsorge hätten angelegt werden können.
Ohne private Vorsorge wird in 20 oder 30 Jahren die Rente für die Lebenshaltung nicht mehr ausreichen.

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