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Rente

In wenigen Schritten zur Rente

Beabsichtigt man in den Ruhestand bzw. in die Rente wechseln zu wollen, dann ist das nicht einfach so möglich. Hierfür haben künftige Rentnerinnen und Rentner im Vorfeld einiges zu beachten bzw. auch vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Frage, wann unter welchen Voraussetzungen, mit oder ohne Rentenabschlag und in welcher Rentenhöhe kann ein Rentenanspruch realisiert werden. In diesem Artikel wird übersichtlich erläutert, welche einzelnen Schritte bis zur ersten Rentenzahlung zu beachten sind:

Klärung Rentenversicherungskonto

Bevor die Rente beantragt wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob die im Rentenversicherungskonto gespeicherten Versicherungszeiten alle korrekt hinterlegt sind oder Lücken enthalten sind, die dann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen sind. Häufig geht es dabei um nicht gespeicherte rentenwirksame Zeiten wie z.B. berufliche Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, allgemeine Beschäftigungszeiten, ausländische Zeiten oder auch Schul- bzw. Zeiten des Studiums. Dies gilt auch für die im Versicherungsverlauf ausgewiesenen Entgelte. Fehlen im Rentenversicherungskonto diverse Zeiten oder gibt es entsprechende Unstimmigkeiten, hat der oder die Versicherte diese Zeiten durch geeignete Unterlagen, wie z.B. Schul- oder Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Berufsschulzeugnis, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsbescheinigung,  gegenüber der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. Denn die Darlegungs- und Beweislast liegt bei den künftigen Rentnerinnen und Rentner.

Um einen Blick in das Versicherungskonto werfen zu können, empfiehlt es sich bei der Rentenversicherung eine Rentenauskunft anzufordern. Diese wird zwar ab dem 55. Lebensjahr regelhaft alle drei Jahre an die Versicherten automatisch übersandt, kann aber individuell zu jeder Zeit gesondert angefordert werden. Neben den einzelnen Versicherungszeiten enthält die Rentenauskunft auch die Höhe der aktuellen Rentenansprüche sowie eine Aussage darüber, ob die erforderliche Wartezeit bzw. Vorversicherungszeit für vorzeitige Rentenansprüche, die Regelaltersrente und auch die Erwerbsminderungsrente vorliegt bzw. wie viele Monate hierfür noch fehlen.

Beachte: Fehlende Versicherungslücken können auch noch bei der späteren Rentenantragstellung gemeldet werden.

Rentenhochrechnung durchführen lassen

Auf Basis der hinterlegten Versicherungszeiten ist es möglich, die künftige Rente berechnen zu lassen. Beispielsweise können unabhängige Rentenberater hierfür ein ausführliches Rentengutachten erstellen aus dem hervorgeht, wann und unter welchen Voraussetzungen mit oder ohne Rentenabschläge und mit welcher Höhe eine vorzeitige oder spätestens eine Regelaltersrente beansprucht werden kann. Dies gilt auch im Falle der Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Ein solches Rentengutachten sollte Basis für die Planungen des Versicherten über seine künftigen Rentenansprüche sein. Darin können auch diverse Modelle wie „was wäre, wenn“ durchgerechnet werden. Es geht dabei um verschieden Varianten der zukünftigen Ausrichtung des Versicherten bis zum Rentenbeginn, wie z.B. Vollzeit oder Teilzeitarbeit, Auflösungsvertrag, Bezug von Sozialleistungen usw. Auch ist zu beraten, ob Ausgleichszahlungen möglicher Rentenabschläge lohnend sind.

Finanzielle Lebensplanung ausrichten

Das Ergebnis einer Rentenhochrechnung über das wann und wie diverser Rentenansprüche und der erwartbaren Rentenhöhe ist wichtig für die künftige finanzielle Ausrichtung bzw. Orientierung der finanziellen Lebensplanung. Dabei geht es auch um die Frage, welche finanziellen Mittel stehen einem zum Zeitpunkt des Rentenbezugs zur Verfügung. Eine solche vorausschauende Betrachtungsweise sollte rechtzeitig, spätestens etwa ein Jahr vor dem beabsichtigten Rentenbeginn gemacht werden. Neben der gesetzlichen Rente geht es auch um Vermögen aus einem Sparguthaben, Lebensversicherungen, Riester-Rente oder auch Ansprüche aus einer Betriebsrente.

Rentenantrag stellen

Der Rentenantrag ist frühzeitig etwa drei bis vier Monate vor dem Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Hierfür ist eine umfangreiche, mit auszufüllenden Formularen, Antragstellung erforderlich. Dies kann online oder auch noch auf dem Postweg erfolgen. Die Antragstellung kann sehr komplex und knifflig sein. Bei der Antragstellung unterstützen die Beratungsstelen der Deutschen Rentenversicherung, die Versicherungsämter der Gemeinden aber auch unabhängige Rentenberater. Rentenberater übernehmen die komplette Antragstellung. Vom Ausfüllen der Formulare bis zum formellen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung sowie eine engmaschige Überwachung für einen zeitnahen Erlass eines Rentenbescheides.

Der Rentenantrag kann auch rückwirkend für drei Monate zum gewollten Rentenbeginn gestellt werden. Allerdings erfolgt dann keine pünktliche Rentenzahlung sondern rückwirkend zu einem späteren Zeitpunkt.

In Vorbereitung auf den Rentenantrag sollte auch der Arbeitgeber informiert werden. Eine Pflicht gibt es hierfür nicht, aber im gegenseitigen Vertrauen sollte eine Information erfolgen. Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis mit Beginn der Rente. Allerdings könnten diverse Arbeitsverträge eine entsprechende Kündigungsfrist beinhalten, die den Arbeitnehmer zwingt bis zum Rentenbeginn zu kündigen, ansonsten besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Möglicherweise kann auch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, dass mit Beginn der Rente das Arbeitsverhältnis weiter besteht und neben der Rente zusätzlich hinzuverdient wird. Denn seit dem 01.01.2023 kann bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente grenzenlos hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Bei einer Erwerbsminderungsrente sind jedoch weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Siehe Artikel Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner und EM-Rentner ab 2023.

Überprüfung Rentenbescheid

Sobald der Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, ist u.a. der Arbeitgeber darüber zu informieren. Für die Auszahlung einer möglichen Betriebsrente oder Privatrente sind die jeweiligen Zahlstellen per Kopie des Rentenbescheides in Kenntnis zu setzen.

Des Weiteren kann empfohlen werden, dass der Rentenbescheid auf seine Richtigkeit hin überprüft wird. Dabei geht es um die Feststellung, ob der Rentenbescheid in der Berechnung der Rentenhöhe Fehler enthält, diverse Versicherungszeiten wie z.B. Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Entgeltersatzleistungszeiten falsch bzw. fehlerhaft bewertet wurden und es somit eine geringe Rentenhöhe ermittelt wurde. Die Rentenberechnung ist sehr komplex und für den Laien schwierig zu verstehen. Eine Überprüfung des Rentenbescheides werden durch unabhängige Rentenberater durchgeführt. Die Rentenberatung Kleinlein steht hierfür gerne zur Verfügung.

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