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Pension

Als Beamte gehen Polizisten im Anschluss an die Dienstzeit in den Ruhestand oder genauer, werden in den Ruhestand versetzt. Entweder geschieht das ganz natürlich aufgrund des Alters, oder aber es liegt eine Dienstunfähigkeit vor. Jedoch ist das Ruhegehalt niedriger als die Besoldung zur Dienstzeit. Insofern ist es für Polizisten wichtig, sich möglichst früh mit Themen wie Pension und Altersvorsorge zu beschäftigen. Denn häufig wird die Angelegenheit lange vernachlässigt.

Was ist die Pension eigentlich?

Wird ein Polizist verbeamtet, treten im Gegensatz zum klassischen Arbeitnehmer einige kleine und große Unterschiede hervor. Entsprechend gilt es alle Versicherungen für Polizisten der deutschen Polizei stets im Blick zu haben. Denn neben der freien Heilfürsorge oder dem Beihilfeanspruch über den Dienstherrn steht ebenfalls die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten als auch die Pension und die Altersvorsorge im Fokus. In Bezug auf die Versicherungen ist es wichtig, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, da eine Vielzahl von Sonderregelungen zum Tragen kommen. Denn im Endeffekt gibt es einige sehr relevante Absicherungen und solche, die nicht essenziell sind.

Bei der Pension von Polizisten handelt es sich konkret um das Einkommen, welches er im Rentenalter erhält. Optimal vorgesorgt ist, wenn sich das Ruhegehalt mit der privaten Vorsorge ergänzt und der finanzielle Verlust im Gegensatz zur Dienstzeit nicht allzu groß ausfällt. Schließlich soll nach Möglichkeit der bisherige Lebensstil am Lebensabend nicht absinken. Ein wichtiger Aspekt ist jedoch, dass die Pension im Gegensatz zur herkömmlichen Rente eines Angestellten höher ist, auch wenn nun eine Rentensteigerung für 2022 vorgesehen ist. Somit bedarf es einer nicht ganz so umfangreichen privaten Altersvorsorge. Dennoch ist diese ebenfalls für Polizisten unerlässlich.

Womit kann ein Polizist im Ruhestand rechnen?

In Deutschland liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Kann man mit den Abschlägen leben, ist ein Renteneintritt bereits mit 63 möglich. Als Polizist hingegen wird man offiziell mit 63 in den Ruhestand versetzt. Das bedeutet, dass das Rentenalter eines Polizisten bei 63 liegt, ohne dass er hierfür Abschläge in Kauf nehmen müsste. Darüber hinaus ist der Pensionsanspruch des Polizisten höher als die eines Angestellten in der freien Wirtschaft, der stets seine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat. Die Höhe des Ruhegehaltes wird von zwei wesentlichen Faktoren beeinflusst:

Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

Zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zählen sämtliche Bezüge, die ruhegehaltsfähig sind. Hierbei sind die generellen Einkünfte ebenso wie Sonderzahlungen, Urlaubsgeld sowie Weihnachtsgeld von Bedeutung.

Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

Als ruhegehaltsfähige Dienstzeit werden neben dem aktiven Dienst ebenso die Zeit als Beamtenanwärter, Wehrdienst sowie Anstellungszeiten im öffentlichen Dienst kumuliert. Nicht hinzugerechnet werden jedoch unbezahlte Urlaube sowie Ehrenämter.

Daraus ergibt sich je nach Bundesland die Pension des Polizisten. Da sich die Bundesländer hier durchaus unterscheiden können, gilt es den jeweiligen Pensionsanspruch separat zu ermitteln.

Die Formel für die Berechnung des Ruhegehaltes eines Polizisten lautet wie folgt:

Ruhegehalt = ruhegehaltsfähige Dienstzeit * Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz

Ruhegehaltssatz * ruhegehaltsfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt

Anspruch auf dieses haben jedoch nur Polizisten, Beamte im Allgemeinen sowie Richter und Soldaten, wenn sie die jeweilige Altersgrenze erreichen. Der Steigerungssatz wurde durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 auf 1,7375 Prozent pro Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit gemindert.

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