Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner nimmt ab
Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung haben festgestellt, dass die Zahl der bewilligten Erwerbsminderungsrenten immer weiter nach unten geht. In den 90er Jahren erhielten im Durchschnitt noch knapp 300 000 Bundesbürger eine Rente wegen eingetretener Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Im Jahre 2006 erhielten nur ca. 160.000 Menschen eine solche Frührente. Dies bedeutet einen Rückgang von mehr als 45 Prozent.
Folgen der Rentenreform
Ursache für diesen rapiden Rückgang ist nach Ansicht der Rentenexperten die im Jahre 2001 in Kraft gesetzte Rentenreform bei den Erwerbsminderungsrenten. Mit dieser Reform kam es ganz eindeutig zur Abnahme von Bewilligungen einer Erwerbsminderungsrente und zum Anstieg von nur noch zeitlich befristeten Renten.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird dann gewährt, wenn irgendeine berufliche Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich ausgeübt werden kann. Liegt das berufliche Leistungsvermögen nur noch täglich zwischen 3 und 6 Stunden ist der Anspruch für eine teilweise Erwerbsminderungsrente gegeben. Kann bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Agentur für Arbeit keinen Teilzeitarbeitsplatz finden gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen und eine volle Erwerbsminderungsrente ist zu gewähren. Lesen Sie auch den Artikel „Erwerbsminderungsrente“.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Erwerbsminderungsrente die zuvor ausgeübte Beschäftigung keine Rolle mehr spielt. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Für diesen Personenkreis gibt es die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Können Versicherte noch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens 6 Stunden ausüben, aber Ihre zuletzt ausgeübte erlernte (Ausbildungsberuf) Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich, besteht ein Anspruch auf diese Rente. Lesen Sie auch den Artikel „Erwerbsminderungsrente“.
Abschläge für Frührentner
Die Rentenreform 2001 hatte noch einen weiteren Nachteil. Alle Rentner die aktuell eine Erwerbsminderungsrente vor dem 63 Lebensjahr beziehen erhalten einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent je Monat vorzeitiger Inanspruchnahme max. 10,8 Prozent.
Blick in die Zukunft
Die Erwerbsminderungsrente bleibt auch weiterhin ein wichtiger Baustein der Deutschen Rentenversicherung. Betrachtet man jedoch, dass bei vollen Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt eine Rente von ca. 670 € und bei teilweiser Erwerbsminderungsrente ca. 360 € ausbezahlt werden, kann von einer Bestreitung des Lebensunterhaltes kaum noch gesprochen werden. Es ist zwar zulässig neben der Rente einen Nebenjob auszuüben (s. Artikel Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenen), allerdings ist daran zu denken sich frühzeitig gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit privat abzusichern. Eine zusätzliche private Absicherung ist notwendig.
Durchsetzung von Ansprüchen
Das Thema Erwerbsminderungsrenten ist ein sehr schwieriger und komplexer Bereich. Gerade für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Rentenversicherung benötigt man ein ausreichendes Fachwissen. Hierfür stehen Ihnen die unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung. Rentenberater sind auch kompetente Begleiter im Widerspruchs- und Klageverfahren.