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Brasilien

Sicherheit für entsandte  Beschäftigte

Endlich war es soweit, das neue Deutsch-Brasilianische Sozialversicherungsabkommen wurde unter Dach und Fach gebracht. Am 6.März 2013 überreichten sich in der brasilianischen Hauptstadt Brasilia, der deutsche Botschafter Wilfried Grolig und der brasilianische Minister für Soziale Sicherheit Garibaldi Alves Filho die Ratifizierungsurkunden für das Abkommen, das nun am 01.Mai 2013 in Kraft treten kann.

Sinn und Zweck dieses Abkommens war es, den sozialen Schutz von Deutschen und Brasilianern, speziell in der Rentenversicherung, abzustimmen und zu ordnen. Außerdem sollten bei der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten Lücken und Fehlzeiten im Versicherungsverlauf geordnet und vermieden werden.

Im neuen Sozialversicherungsabkommen wird unter anderem geregelt, dass Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen in Deutschland nach Brasilien entsandt werden, für die ersten 24 Monate ihrer Entsendung von der Rentenversicherungspflicht in Brasilien befreit werden, wobei aber die deutschen Vorschriften hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht vollständig weiter gültig sind. Im umgekehrten Fall, das heißt bei einer Entsendung aus Brasilien gelten die gleichen Regelungen. Durch diese speziellen  Regelungen sollen Doppelversicherungen bei zeitlich befristeten Tätigkeiten in Deutschland und Brasilien vermieden werden. Arbeitnehmer die nur kurzfristig bzw. auf Zeit für ihr Unternehmen in Brasilien eingesetzt werden, müssen nun nicht mehr nach Brasilianischem Recht versichert werden.

Wichtige Wirtschaftspartner

Da Brasilien in Südamerika der größte und bedeutendste Handelspartner Deutschlands ist, birgt das neue Sozialversicherungsabkommen, für Betriebe die ihre Beschäftigten zeitweilig in Brasilien einsetzen, immensen Nutzen und große Vorteile. Doch nicht nur die 1.400 deutschen Unternehmen mit nahezu 250.000 Beschäftigten die derzeit in Brasilien engagiert sind profitieren von dem neuen Abkommen, sondern auch die mittlerweile 50 brasilianischen Unternehmen die in Deutschland bereits mit ca. 2.100 Mitarbeitern vertreten sind.

Bei der Ausgestaltung des, für die Entsendung sowohl von deutschen als auch brasilianischen Arbeitnehmern in das Partnerland, sehr wichtigen Abkommens wurde viel Wert auf Grundsätze gelegt, die innerhalb der Europäischen Union bereits Standard sind. So sieht das neue Abkommen nicht nur vorbehaltlose Zahlungen von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip), es regelt auch die Erfüllung einer Wartezeit als Voraussetzung für deutsche wie auch für brasilianische Rentenansprüche (Mindestversicherungszeit), wobei deutsche und brasilianische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden können.

Durch das neue Abkommen wurden einige Vorschriften neu geregelt und spezialisiert, so dass die wichtigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Brasilien weiter gestärkt werden können.

Für Informationen rund um die Sozialversicherung steht Ihnen selbstverständlich die Rentenberatung Kleinlein und Partner sowie die Rentenberaterkanzlei Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

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