Wirtschaftskrise der Auslöser
Die ersten Politiker haben eine ernsthafte Diskussion in Gang gesetzt. Aufgrund der noch andauernden Wirtschaftskrise wird die Forderung immer lauter, die bereits gesetzlich geregelte und für spätere Jahrgänge eingeführte Rente mit 67 wieder auszusetzen.
Aus der Wirtschaftskrise heraus wird sich die Arbeitslosenquote in den nächsten Monaten erheblich erhöhen. Die Konsequenz daraus ist, dass immer ältere Arbeitnehmer keine Arbeit mehr finden werden und dadurch die Aussicht bzw. Möglichkeit auf eine Rente mit 67 immer schlechter wird.
Überprüfungsklausel ist gesetzlich geregelt
Mit dem Gesetz zur Einführung der Rente mit 67 im Jahre 2007 wurde eine sog. Überprüfungsklausel eingefügt. Diese besagt, dass ab 2010 zu überprüfen ist, ob die Anhebung der Regelaltersrente auf 67 durch die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung der Arbeitnehmer auf der einen Seite und die Arbeitsmarktlage auf der anderen Seite überhaupt noch gerechtfertigt ist.
Schrittweise Anhebung
Ab dem Jahre 2012 bis 2029 wird zum jetzigen Zeitpunkt die Regelaltersrente von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen für die Inanspruchnahme einer Rente vor dem 67. Lebensjahr sind auch weiterhin möglich. Lesen Sie dazu den Artikel Flexibler Rentenbeginn bei Rente mit 67
Rentenhochrechnung durch Rentenberater
Gerichtlich zugelassene und von den Versicherungsträgern unabhängige Rentenberater können je nach ihrer Lebensplanung Ihre späteren Rentenansprüche feststellen. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.