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Rentenantrag vor Rentenzahlung

Die Deutsche Rentenversicherung erlässt jährlich ca. 1,6 Millionen Rentenbescheide an Arbeitnehmer, Selbständige, Erwerbsgeminderte, Witwer, Witwen oder Waisen. Mit dem Rentenbescheid wird die Zahlung der Rente bestätigt und dokumentiert.
Doch bevor überhaupt ein Rentenbescheid erlassen werden kann, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.

Wann muss ein Rentenantrag gestellt werden

Etwa drei Monate vor Rentenbeginn sollte der Antrag auf eine Altersrente gestellt werden. Mit dieser Zeitspanne kann man davon ausgehen, dass alle notwendigen Ermittlungen und Berechnungen abgeschlossen sind und die Rente auch zum tatsächlichen Rentenbeginn gewährt werden kann. Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist dann zu stellen, wenn aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Bei einer Witwen- oder Waisenrente kann vorab ein Antrag auf die Zahlung eines Vorschusses gestellt werden. Dies gilt dann, wenn der Verstorbene bereits Rentenbezieher war. Die Vorschusszahlung enthält die ersten drei Monate der Rente.

Vorher Kontenklärung erforderlich

Für die Bearbeitung des Renteantrages dürfen keine Unstimmigkeiten in Ihrem Rentenversicherungskonto enthalten sein. Ist dies der Fall, kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Aus diesem Grund empfiehlt sich rechtzeitig vor der Rentenantragstellung eine Kontenklärung. Eine Kontenklärung empfiehlt sich immer dann, wenn rentenrelevante Zeiten nicht enthalten sind, wie z.B. Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezuges von Krankengeld oder Arbeitslosigkeit, Ausbildungszeiten. Näheres erfahren Sie auch unter dem Artikel „Rentenversicherungskonto oftmals lückenhaft“ . Für die Kontenklärung stehen Ihnen zugelassene und unabhängige Rentenberater zur Verfügung.

Wer ist behilflich bei der Rentenantragstellung

Für die Stellung eines Rentenantrages benötigt man Geduld und viel Zeit. Mehrere und nicht immer für den Laien verständlich formulierte Formulare sind auszufüllen. Oftmals ist dafür ein fachlicher Rat erforderlich. Zu diesem Zweck stehen Ihnen kompetente Rentenberater zur Verfügung. Diese stellen Ihnen auch alle notwendigen Antragsformulare zur Verfügung. Für die Rentenantragstellung ist ein persönliches Treffen nicht erforderlich. Auch per E-Mail, Fax, Telefon oder auf dem Postweg können alle notwendigen Unterlagen/Informationen ausgetauscht werden. Im Anschluss daran wird der Rentenantrag vom Rentenberater gestellt und an die zuständige Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Marcus Kleinlein. Er steht Ihnen auch für alle Fragen zur Gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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