Renten steigen zum 1. Juli 2025
Das Kabinett der kommissarisch geführten Ampelregierung hat kurz vor dem Regierungswechsel in einer Verordnung beschlossen, dass die Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozentpunkte steigen werden. Die positive Lohnentwicklung führt auch wie in den vergangenen Jahren zu einer erneut respektablen Rentenerhöhung, von denen die Rentner und Rentnerinnen profitieren werden.
Entwicklung der Löhne und Gehälter maßgebend
Ausschlaggebend für die deutliche Anhebung ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Beschäftigungen im vergangenen Jahr. Dieser Rechenparameter ist gesetzlich festgelegt und soll das Mindestrentenniveau auf die gesetzlich festgelegten 48 Prozent einhalten. Die Kaufkraft der Rentner wird gestärkt und die Anhebung liegt außerdem oberhalb der derzeitigen Inflationsrate
Anpassung des Rentenwertes
Seit Juli 2023 gibt es einen bundeseinheitlichen Rentenwert. Eine Unterscheidung zwischen Ost- und West bzw. alten und neuen Bundesländern gibt es seitdem nicht mehr. Zum 01.07.2025 wird demnach der Rentenwert um 3,74 % angehoben von derzeit 39,32 € auf 40,79 €. Folglich wurde der Rentenwert so hoch festgesetzt, dass das Mindestrentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Für eine Standardrente ergibt sich ab Juli 2025 ein Anstieg um 66,15 € je Monat. Dabei handelt es sich überwiegend um eine statistischen Rechengröße und bezieht sich auf einen durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragsjahren. Vergleichbar ist das beim Rentenniveau, d.h. das Verhältnis zwischen der Standardrente und dem Durchschnittseinkommen. Demnach richtet sich die Höhe der Rente nach dem individuellen Einkommen, dem Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer und der Dauer der Erwerbstätigkeit.
Der Rentenwert zeigt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt wert ist. Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre entsprechend ihrem Verdienst: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt, bekommt dafür einen Punkt. Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente.