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Rentenerhöhung

Rentensteigerung für 2022 um 5,35 % bzw. 6,12 %

Für die Rentnerinnen und Rentner wird es zum 01.07.2022 eine erhebliche Rentenerhöhung geben. Nach einer ersten Prognose war von einer Rentensteigerung für die Westrentner in Höhe von 5,2 Prozent ausgegangen worden. Bei den Rentnern in den neuen Bundesländern ging man ursprünglich von einr Erhöhung von 5,9 Prozent aus. Die nunmehr am 22.03.2022 veröffentlichten Neuberechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie der Deutschen Rentenversicherung und dem Bundesarbeitsministeriums ergeben nunmehr einen noch höhrer Rentensteigerung zum 01.07.2022. Demnach werden die Westrenten um 5,35 % und die Ostrenten sogar um 6,12 % erhöht.

Es handelt sich dabei um die höchste Anpassung der Renten in den letzten 40 Jahren.

Bedingt durch die Corona Pandemie ergab sich im Jahr 2021 für die Rentner in den alten Bundesländern überhaupt keine Rentenerhöhung und in den neuen Bundesländern erfolgte eine Rentensteigerung um gerade einmal 0,72 Prozent. Schuld daran waren die konjunkturellen Entwicklungen der Bruttolöhne und Gehälter.

Sofern die Steigerungssätze bestätigt werden erhalten Rentner bei einer Rente von beispielsweise 1000,00 € eine Anhebung der Rente um 53,50 € im Westen und 61,12 € im Osten.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist in den §§ 68 und 255a SGB VI geregelt und ist der Teil der Rentenformel der die Rentensteigerung, auch Dynamisierung, der Renten bewirkt. Die Anpassung des Rentenwertes orientiert sich nach der Veränderung der Bruttolohn- bzw. der Bruttogehaltssumme je durchschnittlich beschäftigter Arbeitnehmer, der Veränderung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung sowie dem sog. Nachhaltigkeitsfaktor. Allerdings hat der Gesetzgeber auch eine Schutzklausel für die Rentnerinnen und Rentner eingeführt. Diese Klausel regelt, dass beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Minderung des aktuellen Rentenwerts nicht möglich ist.

Eine Rechtsverordnung gem. § 69 Abs. 1 SGB VI regelt, dass der Rentenwert zum 01.07. eines jeden Jahres angepasst wird. Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Betrag einer monatlichen Altersrente, die die Deutsche Rentenversicherung an die Rentenbezieher zu zahlen hat, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des für dieses Kalenderjahr maßgebenden Durchschnittsentgelts aller Versicherten gezahlt worden sind. Aktuell beträgt der Rentenwert in den alten Bundesländern 34,19 € und in den neuen Bundesländern 33,23 €.

Bei der o.g. Rentenerhöhung zum 01.07.2022 würde sich dann ein Rentenwert im Westen von 36,02 € und im Osten von 35,52 € ergeben.

Ziel sind einheitliche Einkommensverhältnisse in für das gesamte Deutschland. An die Stelle eines einheitlichen Rentenwertes gem. § 68 SGB VI gilt für das Beitrittsgebiet der aktuelle Rentenwert Ost gem. § 255a Abs. 1 Satz 1 SGB VI. Zum 01.07 eines Jahres ändert sich der aktuelle Rentenwert im Osten entsprechend dem für die Veränderung des aktuellen Rentenwertes im Rahmen des einheitlichen Rentenwertes. Die Rentenentwicklung in den neuen Bundesländern orientiert sich auch nur an die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Osten.

Service

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