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Ausgleich der Schulzeiten durch Beitragszahlung

Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr werden bei der Berechnung der Rente als Anrechnungszeiten hinzugerechnet. Diese Zeiten werden berücksichtigt, obwohl man keine Beiträge gezahlt hat. Man kann aber auch etwas für die Höhe der Rente tun, indem man für Schulzeiten vor dem 17. Lebensjahr freiwillig Beiträge zahlt.

Nachfolgend wird das Wie und unter welchen Voraussetzungen das funktioniert näher erläutert.

Ist es sinnvoll für Schulzeiten Rentenbeiträge zu zahlen?

Unter Umständen ist es durchaus sinnvoll für Zeiten des Schulbesuchs Rentenbeiträge zu leisten. Nicht nur, dass sich dadurch die Rente erhöht, man kann dadurch eventuell auch früher in Rente gehen. Man muss diese freiwilligen Rentenbeiträge auch nicht schon während seiner Schulzeit bezahlen, sondern kann sie auch später noch „nachzahlen“.

Spätester Zeitpunkt der Nachzahlung

Rentenbeiträge für bestimmte Schulzeiten kann man bis zu seinem 45. Lebensjahr nachzahlen. Schulzeiten vom 16. bis zum 17. Lebensjahr könnte man somit durch zwölf Beitragsmonate ergänzen, wodurch sich die spätere Rente erhöht und sich der Rentenbeginn entsprechend nach vorne verschiebt.

Bei der Nachzahlung von Beiträgen muss man auch nicht mit besonders hohen Beträgen rechnen, da der monatliche Mindestbeitrag lediglich 83,70 Euro (2021) beträgt. Man könnte also für einen Betrag von rund 1000,00 Euro ein ganzes Jahr mit freiwilligen Beiträgen abdecken. Man kann natürlich auch mehr investieren, wobei der monatliche Höchstbeitrag im Jahr 2021 bei 1320,60 Euro liegt.

Welche Möglichkeit gibt es noch?

Wer besonders lange, und zwar mehr als acht Jahre die Schule oder Universität besucht hat, kann für diese Zeit ebenfalls Beiträge nachzahlen. Das hat den Grund, dass nach dem 17. Lebensjahr sowieso nur höchstens acht Jahre als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Für wen sind Nachzahlungen sinnvoll?

Nützlich und sinnvoll sind Nachzahlungen um eventuell früher in Rente gehen zu können oder um überhaupt einen Rentenanspruch realisieren zu können.

Damit man früher in Rente gehen kann, muss man bestimmte Wartezeiten also Beitragszeiten erfüllen. Wer ohne Abschläge früher in Rente gehen möchte, muss eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, wobei unter gewissen Voraussetzungen Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung, z.B. für Schulzeiten mitgerechnet werden können. Es handelt sich dabei um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wer allerdings bereit ist, bei seiner Rente Abschläge in Kauf zu nehmen, braucht dann eine Wartezeit von 35 Jahren mit Beitrags- oder vergleichbaren Zeiten. In solchen Fällen kann es dann von Nutzen sein die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen.

Um überhaupt einen Anspruch auf Rente zu realisieren, muss man 5 Beitragsjahre vorweisen können. Auch in solchen Fällen ist es manchmal sinnvoll diesen Anspruch durch freiwillige Beiträge zu erreichen.

Wichtig ist immer, dass oft sogar wenige Beitragsmonate ausschlaggebend sein können, damit überhaupt ein Anspruch besteht oder nicht.

Unbedingt zu beachten ist auch, dass Beitragszahlungen in jedem Fall vor dem 45. Lebensjahr zu leisten sind. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen kann eine Nachzahlung nicht mehr geleistet werden und damit ein eventuell bestehender Anspruch nicht mehr verwirklicht werden.

Sie sehen also, dass es möglich und auch sinnvoll ist, freiwillige Rentenbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen nachzuzahlen. Lassen Sie sich dazu aber unbedingt entsprechend beraten. Wir unterstützen Sie in jedem Fall sach- und zielgerecht und zeigen Ihre individuellen Möglichkeiten verständlich auf. Hier haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit der Rentenberatung Kleinlein aufzunehmen.

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