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Rentenerhöhung

Erhöhung nur in den neuen Bundesländern

Eigentlich müssten die Renten wegen des relativ starken Einbruchs der Wirtschaft in diesem Jahr sinken, wenn es nicht eine Garantie zur Rentenstabilisierung gäbe.

Diese Rentengarantie sorgt dafür, dass die Renten auf einem stabilen Niveau erhalten bleiben. Allerdings, führte der alternierende Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel aus, dass sich die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland im kommenden Jahr auf eine Nullrunde bei den Renten einstellen müssen. Die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern können sich dagegen über eine voraussichtliche Rentenerhöhung um 0,72 Prozentpunkte freuen.

Weiter führte Gunkel aus, dass die Corona-bedingte Wirtschaftskrise mit anhaltender Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit der Grund für die ausfallende Rentensteigerung sei. Diese Krise führte dazu, dass die Löhne nach der wirtschaftlichen Gesamtrechnung in diesem Jahr sinken würden, was grundsätzlich sogar eine „negativer Rentenanpassung“ für das nächste Jahr notwendig machen würde. Eine Rentenabsenkung sei aber wegen der gesetzlichen Rentengarantie nicht vorgesehen.

Sollte sich die erwartete wirtschaftliche Erholung im nächsten Jahr tatsächlich einstellen, so kann bei den Renten im Jahr 2022 wieder mit einer deutlichen Steigerung, um wahrscheinlich 4,8 Prozent in den alten und 5,6 Prozent in den neuen Bundesländern, gerechnet werden

Diese Entwicklung sei auch darin begründet, „dass im Jahr 2020 die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen pro Kopf um rund zwei Prozentpunkte höher ausfällt als die entsprechende Entwicklung der Löhne“, wobei sich dieser Unterschied „mit zweijähriger Verzögerung auf die Rentenanpassung 2022 auswirke“

Gunkel geht allerdings auch davon aus, dass die Rücklagen in den Kassen der Rentenversicherungsträger in den kommenden Jahren deutlich sinken werden, was auf die steigenden Rentnerzahlen und den damit steigenden Belastungen der Rentenversicherung zurückzuführen ist.

Die Bundesregierung solle deshalb, wie von der Rentenkommission bereits im Frühjahr empfohlen, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von derzeit 0,2 Monatsausgaben anheben, forderte Gunkel und sagte, „Das Vertrauen in die Rentenversicherung würde beschädigt, wenn die Sicherung der unterjährigen Liquidität der Rentenversicherung erst dann angegangen wird, wenn sie in Gefahr gerät“. Damit wäre „nach aktuellem Stand spätestens in drei Jahren zu rechnen“.

Das Kabinett der Bundesregierung hat am 27.04.2021 endgültig der o.g. Rentenerhöhung in den neuen Bundesländern und der Nullrunde in den alten Bundesländern zugestimmt.

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