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Moldawien

Neues Sozialversicherungsabkommen mit Moldawien ab 01. März 2019

Deutsche und auch Beschäftigte aus Moldau können zukünftig bei einer Beschäftigung im jeweils anderen Land weiter in der Sozialversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben.

Nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden teilte das Bundessozialministerium (BMAS) mit, dass das neue deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen am 01.März 2019 in Kraft tritt. Das neue Abkommen regelt den sozialen Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweiligen Renten- und Unfallversicherungssysteme, und zwar, insbesondere im Falle des Aufenthaltes eines Versicherten im jeweils anderen Vertragsstaat.

Sinn dieses neuen Abkommens war die Vermeidung von Doppelversicherungen in den beiden Vertragsländern. Bisher galten für Beschäftigte und Arbeitgeber im Allgemeinen die entsprechenden Regelungen des Landes, in dem die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wurde. Die neuen Regelungen sorgen nun dafür, dass bei Beschäftigten die ihre Arbeit vorübergehend im jeweils anderen Land ausüben, die also „entsendet“ werden, die Vorschriften ihres Heimatlandes weiterhin gültig sind. Sie können also im sozialen Sicherungssystem ihres Heimatlandes verbleiben, wenn der Entsendezeitraum 24 Kalendermonate nicht übersteigt.

Um die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllen zu können, ist es dabei möglich zurückgelegte Versicherungszeiten aus beiden Vertragsländern zusammenzurechnen. Besteht ein Anspruch auf Rente, so kann die Rente in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt werden. Berechnet wird die Rente allerdings nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.

Das neue Abkommen sorgt ebenfalls dafür, dass auch Unfallrenten in uneingeschränkter Höhe in das jeweils andere Land gezahlt werden können.

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