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Schlechte Nachricht für alle Rentner die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Das Bundessozialgericht (BSG) beabsichtigt die Auffassung der Rentenversicherungsträger nun doch zu unterstützen. Das würde bedeuten, dass die auferlegten Abschläge bei einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr korrekt sind.
In einem Urteil vom 16.05.2006 hatte das BSG noch darüber entschieden, dass die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten unzulässig sind. Mittlerweile hat ein anderer Senat (5a) des BSG die Angelegenheit übernommen und beabsichtigt nun, die frühere Entscheidung aufzugeben. 

Gesetzliche Grundlage für Abschläge vorhanden

Wie das Presseamt des BSG mitteilt, ist für die Erhebung der Abschläge eine gesetzliche Grundlage vorhanden. Dabei spielt der Zusammenhang zur gleichzeitig beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeit eine Rolle (siehe Artikel „Zurechnungszeit) , mit der eine Annäherung an die Rentenhöhe bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten erreicht wird, indem die Erwerbsminderungsrente um so stärker absinkt, je näher der Rentenbeginn an das 60. Lebensjahr des Versicherten heranrückt.

Rentner ist wieder der Dumme

Wie so oft, wird diese Entscheidung zu Lasten der Rentner gehen. Die Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter wird daher immer schwieriger werden. Für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen die unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert zur Verfügung

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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