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Hinzuverdienstgrenze wird auf 400 € erhöht

In seiner Sitzung am 25.01.2008 hat der Bundestag beschlossen, dass die Hinzuverdienstmöglichkeit für Frührentner auf 400 € rückwirkend ab dem 01.01.2008 hochgesetzt wird. Rentner die eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beziehen, können ohne Konsequenz bis zu 400 € neben der Rente zusätzlich verdienen.

Verwirrung der Rentner gehört der Vergangenheit an

 

Mit der Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen wird der Gesetzgeber eine langjährige Irritation vieler Rentner aufheben. Denn bisher galt für Frührentner nur eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von mtl. 350 €. Die Grenze für einen sogenannten Minijob und damit versicherungsfreien Beschäftigung beträgt monatlich 400 €. Viele Rentner waren daher der Meinung, dass sie ebenfalls bis zu 400 € monatlich verdienen dürfen, ohne dass die Rente entsprechend gekürzt wird oder sogar entfällt.

Hinzuverdienstgrenze darf zweimal überschritten werden

Wie bereits ausgeführt beträgt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner oder Rentner die eine Erwerbsminderungsrente beziehen 400 € monatlich. Ohne weiter Konsequenz ist ein zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr bis zum Doppelten (=800 €) zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn eine Sonderzahlung wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewährt wird.

Folgen der Überschreitung

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, die Grenze für eine Teilrente aber eingehalten, wird die Rente nur noch als Teilrente ohne Antrag weitergewährt. Wird die Hinzuverdienstgrenze für eine Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Wird das 65. Lebensjahr überschritten, dürfen Altersrentner unbeschränkt hinzuverdienen.

Fazit

Es ist zu erwarten, dass der Bundesrat die Erhöhung der Grenze passieren wird. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Neuregelung rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft. Mit der Anpassung der Hinzuverdienstgrenze wird die Bürokratie erheblich abgebaut und die Thematik „Hinzuverdienst und Rente“ ist für Jeden transparenter geworden.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Es ist darauf zu achten, dass es sich hier trotzdem um ein schwieriges Thema handelt, da jeder Fall anders zu beurteilen ist. Hierfür stehen Ihnen unabhängige und gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen kompetent zur Seite und setzen ggfs. Ihre Ansprüche auch im Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Klageverfahren durch.

Service

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