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Fehlerhafte Rentenbescheide

Das Bundesversicherungsamt überprüft immer wieder stichprobenartig die Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung und stellt dabei fest, dass viele Rentenbescheide fehlerhaft sind. Wichtig ist es deshalb seinen Rentenbescheid genau anzuschauen bzw. von einem Experten überprüfen zu lasse, da die Dunkelziffer der nicht entdeckten fehlerhaften Rentenbescheide sehr hoch ist. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte sollte man dies aber einem registrierten und von den Rentenversicherungsträgern unabhängigen Rentenberater überlassen.

Fehler die am häufigsten aufgetaucht sind:

•    Berufsausbildungszeiten werden nicht oder nicht richtig angerechnet.

•    Zeiten von Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung werden nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, speziell Zeiten im Ausland.

•    Bruttoentgelte werden falsch erfasst (Zahlendreher, nicht erfasste Entgelte etc.)

•    Sozialversicherungsmeldungen werden nicht oder falsch erfasst

•    Änderungsmeldungen werden oft vergessen

•    Wehrdienst während eines Hochschulstudiums wird von Versicherten oft nicht gemeldet

•    Ausfallzeiten (Schwangerschaft, Mutterschutz, Krankheit, Arbeitslosigkeit) wurden nicht gemeldet oder erfasst. Oft wird auch das Entgelt als Beitragszeit wegen Sozialleistung bei der Ausfallzeitmeldung nicht angegeben.

•    Arbeitsausfalltage und Rentenzeiten aus dem DDR-Sozialversicherungsausweis wurden nicht übertragen oder erfasst. Wichtig!! Auf das Entgelt achten.

•    Schätzung des Entgelts für die letzten Monate vor Rentenbezug ist zu niedrig angesetzt. Wichtig!! Schätzungen nur nach Zustimmung durch Rentenantragsteller.

•    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sind nicht berücksichtigt.

•    Glaubhaft gemachte Beitragszeiten sind nicht oder falsch erfasst.

•    Zeiten während eines Zusatz- oder Sonderversorgungssystems der DDR sind oft falsch oder mit falschem Entgelt gemeldet bzw. erfasst.

•    Zeiten politischer Verfolgung in der DDR sind oft nicht richtig erfasst. Wichtig!! Solche Zeiten müssen geltend gemacht werden.

Wie man sieht kann ein Rentenbescheid viele Fahler enthalten die man als Laie, besonders bei umfangreichen Daten, nicht unbedingt entdecken kann. Hier hilft immer eine Überprüfung durch einen Fachmann.

Überprüfung Rentenbescheid

Natürlich kann man die Daten in seinem Rentenbescheid selbst überprüfen. Wenn man hierbei systematisch vorgeht und die vorliegenden eigenen Unterlagen mit den Daten im Rentenbescheid genau abgleicht können grundlegende Fahler schon aufgedeckt werden. Richtigkeit und Vollständigkeit im Versicherungsverlauf sind gleich erkannt, wenn die Unterlagen datumsgenau geordnet sind.

Verfahrensweise bei Fehlern

Ein Antrag auf Kontenklärung oder Kontenergänzung kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, wenn noch keine Rente gezahlt wird. Wer einen Kontenklärungs- oder Rentenbescheid erhält kann dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Selbst nach Ablauf der Monatsfrist hat man noch die Möglichkeit einen Antrag auf Neufeststellung der Rente nach § 44 SGB X zu stellen um mögliche Fehler klären zu lassen.

Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass bei allen Anträgen oder Widersprüchen die Fehler so genau wie möglich festgestellt, benannt und belegt werden, da ohne entsprechend ausführliche Begründung ein Widerspruch oder Neufeststellungsantrag nicht erfolgreich sein kann.

Sie sehen, dass die Überprüfung eines Rentenbescheides viele einzelne Punkte betrifft die zu beachten sind und unter Umständen von Laien nicht überschaut werden können. Wenden Sie sich deshalb zur genauen Bestimmung an einen zugelassenen Rentenberater der ihre Ansprüche auch gegenüber der Rentenversicherung durchsetzen kann.
Die Rentenberatung Kleinlein ist hier der richtige Ansprechpartner. Zielgerichtet und kompetent sind wir gerne für Sie da.

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