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Rente

Eintrittsalter für Altersrenten werden angepasst

Das neue Jahr hat wieder einige Änderungen hinsichtlich des Renteneintrittsalters mit sich gebracht. So wurde die Altersstufe, die es ermöglicht eine ungekürzte Rente zu beziehen um fünf Monate erhöht, nämlich auf 65 Jahre und 5 Monate. Dies betrifft vorrangig den Geburtsjahrgang 1951. Versicherte die im Dezember 1951 geboren wurden können ihre Rente erst ab dem Monat erhalten in dem sie 65 Jahre und fünf Monate alt geworden sind, also dann ab Juni 2017.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft folgende Renten:

        Die Rente für langjährig Versicherte

        Die Rente für besonders langjährige Versicherte und

        Die Rente wegen Schwerbehinderung

Die Rente für langjährige Versicherte

Für den Renteneintritt von langjährig Versicherten sind bereits 35 Versicherungsjahre ausreichend. Allerdings kommt es dann zu umfangreichen Kürzungen bei der Rentenhöhe wenn die Rene bereits mit 63 beantragt wird. Die Grenze von 63 Jahren wird im Jahr 2016 von den 1953 geborenen erreicht. Wer im Jahr 1953 geboren wurde hat somit die Möglichkeit eine Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten. Er muss dabei allerdings einen Abschlag von 9,3 Prozent in Kauf nehmen, was bei einem erworbenen Rentenanspruch von 1000 Euro nur eine Rente von 907 Euro ausmacht. Hiervon werden dann auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Für die Zukunft bedeutet dies aber auch, dass für jeden neuen Rentnerjahrgang höhere Abschläge angesetzt werden. Wer im Jahr 2027 bereits mit 63 in Rente gehen möchte hat dann einen Abschlag von 14,4 Prozent hinzunehmen.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte

Durch die Bundesregierung wurde im Jahr 2014 die Möglichkeit geschaffen, dass besonders langjährig Versicherte, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, bereits deutlich früher eine Altersrente ohne Abschläge beantragen können. Das Renteneintrittsalter wurde seitdem allerdings stufenweise pro Jahr um jeweils zwei Monate angehoben. Dies bedeutet für die im Jahr 1953 geborenen, die also im Jahr 2016 63 Jahre werden, dass sie erst mit 63 Jahren und zwei Monaten die Rente beantragen können. Durch die schrittweise Erhöhung bedeutet dies, dass ab dem Jahrgang 1964 dann wieder ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren gilt

Die Schwerbehindertenrente

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters betrifft leider auch die Schwerbehinderten. Diese Rente kann zukünftig auch nicht mehr mit 60 Jahren bezogen werden, auch nicht wenn Abschläge in Kauf genommen werden.

Für die Schwerbehindertenrente gilt der Grundsatz, dass sie höchsten drei Jahre früher bezogen werden kann, wobei allerdings Abschläge von bis zu 10,8 Prozent (0,3 x 36 Monate) in Kauf genommen werden müssen. Für die Abschläge werden pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns 0,3 Prozent angesetzt.

Ein Schwerbehinderter vom Jahrgang 1953 kann deshalb im Jahr 2016 eine reguläre (abschlagsfreie) Altersrente mit 63 Jahren und sieben Monaten erhalten.

Niemand muss aber bereits mit 63 Jahren eine Rente beantragen. Er kann dies selbstverständlich auch Monate später oder auch erst mit 65 bis 67 tun, was sich natürlich günstig bei den entsprechenden Abschlägen auswirkt. Wer z.B. im Jahr 1953 geboren wurde muss nur Abschläge von 2,1 Prozent hinnehmen wenn er erst mit 65 Jahren in Rente gehen möchte

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, vorzeitig in Rente zu gehen sollte sich auf jeden Fall fachlich beraten lassen. Wir unterstützen Sie in jedem Fall sach- und zielgerecht und zeigen Ihre individuellen Möglichkeiten verständlich auf. Ihre Rentenberatung Kleinlein & Partner. Kontaktieren Sie uns.

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