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Pflegeperson

Pflegepersonen erhalten mehr Rente

Das am 12.08.2015 beschlossene und am 13.11.2015 vom Bundestag verabschiedete neue Pflegestärkungsgesetz sieht ein deutliches Leistungsplus bei den Renten vor, für Personen die ihre Angehörigen oder Freunde pflegen. Diese sollen nämlich zukünftig lt. Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) im Alter eine höhere Rente erhalten

In Zukunft sollen Pflegepersonen, also pflegende Angehörige rentenrechtlich besser gestellt werden. Pflegepersonen werden bei den Rentenbeiträgen höher unterstützt. So erhalten zukünftig Personen die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 wöchentlich (an mindestens zwei Tagen) mindestens 10 Stunden zu Hause pflegen durch die Pflegeversicherung Rentenbeiträge. Wer zurzeit ehrenamtlich wenigstens 14 Stunden wöchentlich eine Pflegetätigkeit ausübt, noch keine volle Arbeitsrente bezieht und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist erhält von der Pflegeversicherung Rentenbeiträge eingezahlt. An den beiden zuletzt genannten Voraussetzungen ändert sich durch die neuen Regelungen aber nichts.

Wer Schwerstpflegebedürftige pflegt bekommen höhere Rentenansprüche

Das neue Pflegestärkungsgesetz II steigert die Rentenbeiträge mit zunehmender Pflegebedürftigkeit und sieht bei der Pflege von Schwerstpflegebedürftigen (Pflegegrad 5) erheblich höhere Rentenbeiträge vor und zwar um 25 Prozent mehr als bisher. Konkret heißt es im Gesetzentwurf, dass sich die Höhe der Rentenbeiträge im Pflegegrad 5 an 100 Prozent der Bezugsgröße orientieren, was in etwa der Beitragsleistung eines Durchschnittsverdieners entspricht. Bisher erhielten Pflegepersonen bei Angehörigen in der Pflegestufe III Rentenbeiträge nur auf der Basis von 80 Prozent der Bezugsgröße durch die Pflegekasse.


Im Gegensatz hierzu haben Pflegepersonen deren Angehörige im Pflegegrad I eingestuft sind, zukünftig keinen Anspruch auf höhere Rentenzahlungen mehr, da der Umfang des Pflegebedarfs als relativ gering eingestuft wird
Grundsätzlich werden aber zukünftig noch mehr Menschen unterstütz als bisher. So werden dann auch für Personen die einen Angehörigen pflegen der ausschließlich demenzkrank ist Rentenversicherungsbeiträge entrichtet, diese sind dann in der Rentenversicherung entsprechend abgesichert.

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