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Rentenbescheid

Mit oder ohne Rentenabschlag

Schwerbehinderte Arbeitnehmer können, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben, normalerweise die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ beanspruchen. Nun kommt die neue abschlagsfreie Rente mit 63. Kann sie auch von Schwerbehinderten beansprucht werden? Welche Rente bringt Vorteile?

Rentenversicherungsträger muss Auswahl prüfen

Versicherte die einen Antrag auf Schwerbehindertenrente gestellt haben, sind auf jeden Fall auf der sicheren Seite, da der Rentenversicherungsträger in jedem Fall überprüft, ob ein Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte zu einer höheren Rente führen würde. Der Antrag muss dann als Antrag auf die Rente gewertet werden, aus dem sich der höhere Rentenbetrag errechnet.

Der Gesetzgeber hat diese Vorgehensweise zur Sicherung für die Versicherten im sechsten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB VI) genau festgelegt und zwar dahingehend, dass der Rentenversicherungsträger die Antragsteller darauf hinweisen muss, „dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen“ (§ 115 Abs. 6 SGB VI). Die Sozialgerichte und auch die Rentenversicherungsträger sind, trotz dieser reichlich schwammigen Formulierung, aber der Meinung dass die Rentenantragsteller darauf hingewiesen werden müssen, wenn die Möglichkeit einer „besseren“ Rente für sie besteht. Erfolgt diese Umwertung nicht so kommt die Regelung des sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruches zum tragen.

Dies würde bedeuten, dass ein Versicherter der im Juli 2014 eine Schwerbehindertenrente beantragt hatte und später feststellt, dass eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte höher ausgefallen wäre, im Nachhinein in diese bessere Rente umzusetzen ist.

Überprüfung Rentenbescheid

Wichtig ist also auf jeden Fall, dass Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis immer überprüfen ob eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte für sie nicht in Betracht kommt oder sogar besser wäre. Zu beachten ist hierbei aber auch, dass ein früherer Rentenbeginn zwar seine Vorteile aber auch Nachteile hat, weil dann ja entsprechend weniger Beitragsmonate eingezahlt werden, die dann zu einer niedrigeren Renten führen können. Ein Jahr länger arbeiten bedeutet im Schnitt ca. 30 Euro mehr Rente im Monat.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, eine Schwerbehindertenrente, eine Rente für besonders langjährige Versicherte oder die neue Rene mit 63 zu beantragen, sollte sich auf jeden Fall fachlich beraten lassen. Außerdem sollten bereits erlassene Rentenbescheide grundsätzlich überprüft werden. Denn die Erfahrung zeigt, dass nahezu jede dritte Rente falsch berechnet wurde. Wir unterstützen Sie in jedem Fall sach- und zielgerecht und zeigen Ihre individuellen Möglichkeiten verständlich auf. Ihre Rentenberatung Kleinlein. Kontaktieren Sie uns.

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