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Rente

Möglichkeit eines schrittweisen Rentenbeginns besteht weiter

Obwohl die Altersteilzeit grundsätzlich Ende 2013 weggefallen ist, besteht auch weiterhin die Möglichkeit schrittweise in die Altersrente „hinüberzugleiten“, wobei sogar noch Abschläge bei der Rentenhöhe vermieden werden können.

Zur Sache

Viele Menschen die dem Ende ihres Berufslebens entgegensahen nutzten das Modell der Altersteilzeit als willkommenes Mittel um nicht plötzlich und Ansatzlos aus dem Arbeitsleben ausscheiden zu müssen. Bei Inanspruchnahme des Teilzeitmodells konnte man zum Beispiel die Arbeitszeit vermindern um dadurch ein Mehr an Freizeit genießen zu können. Aber auch nach dem Wegfall des Altersteilzeitgesetzes mit seiner staatlichen Förderung ist es durchaus möglich durch Tarif- oder arbeitsvertragliche Regelungen mit seinem Arbeitgeber ein entsprechendes Altersteilzeitmodell zu vereinbaren. Wer sich dafür interessiert, sollten bei seinem Arbeitgeber oder Betriebsrat nachfragen ob ein Altersteilzeitmodell angeboten wird.

Aber auch wenn keine betriebliche Möglichkeit zur Altersteilzeit vorgesehen ist, kann der Rentenbeginn durchaus fließend eingerichtet werden.

Wer eine Altersrente als Vollrente beantragt muss für jeden Monat den er vorzeitig in Rente gehen möchte, einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozentpunkten in Kauf nehmen. Wer dann neben seiner Rente noch arbeiten möchte, kann dies im Rahmen eines Minijobs mit einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich auch tun, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Rente hat. Wer allerdings mehr arbeiten möchte und dadurch mehr verdient, muss damit rechnen, dass seine Rente entsprechend gekürzt und nur noch zu zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel ausgezahlt wird.

Alternative – Teilrente

Für den, der bereits vor seinem Rentenbezug weiß, dass er auf jeden Fall mehr arbeiten und einen Verdienst von über 450 Euro verdienen möchte, ist es auf jeden Fall ratsam nur eine Teilrente zu beantragen, die zwei wesentliche Aspekte für den Betroffenen vorhält.

Zum einen werden bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (vor der Regelaltersgrenze), Abschläge von der Rente nur auf den entsprechenden Anteil der Entgeltpunkte gerechnet, der auch tatsächlich zum Ansatz kommt. Bei einer „halben“ Rente wird auch nur für die Hälfte der Entgeltpunkte ein Abschlag bei der Rentenberechnung angesetzt.
Zum anderen ist beim Antrag auf eine teilweise Altersrente, bei einer Beschäftigung weiterhin Rentenversicherungspflicht gegeben, wodurch auch Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden, die die spätere Altersvollrente weiter erhöhen. Dies ist bei einem Antrag auf volle Altersrente nicht der Fall, da hier keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden und dadurch auch kein weiterer Anspruch auf Rente aufgebaut wird.

In jedem Fall ist aber wichtig die individuell zu errechnenden Hinzuverdienstgrenzen zu kennen, die bei einer Altersteilrente höher als 450 Euro sind. Wer die Absicht hat, eine Teilrente zu beantragen und später erst die Vollrente, sollte sich unbedingt seine speziellen Hinzuverdienstgrenzen mit seinem zu erwartenden Arbeitsverdienst, durch einen zugelassenen Rentenberater, errechnen bzw. abgleichen zu lassen und erst dann die endgültige Entscheidung treffen welche Rente (Teil oder Voll) er beantragt.

Unbedingt beraten lassen

Die Frage welche Rente jeweils die günstigere ist, lässt sich nicht leicht beantworten und ist in jedem Fall von den individuellen Verhältnissen und der zukünftigen Lebensplanung abhängig. Sie sollte nicht leichtfertig getroffen werden sondern die gesamten Umstände und den Rentenversicherungsverlauf beinhalten.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt ein Altersteilzeitmodell seines Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen oder während seiner Rente noch einer Tätigkeit nachzugehen sollte sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung setzten. Die Rentenberatungskanzlei Kleinlein & Partner berät Sie in jedem Fall sach- und zielgerecht und zeigt ihre individuellen Möglichkeiten verständlich auf. Über das Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit uns zu kontaktieren.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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